[Qualifizierungsreihe] Einführung Asylverfahren

Eine unabhängige, unentgeltliche und qualitativ gute Beratung ist eine entscheidende Voraussetzung dafür, dass Menschen vor und während ihres Asylverfahrens in die Lage versetzt werden, ihre Rechte ungehindert wahrnehmen und Fluchtgründe adäquat und nachvollziehbar vorbringen zu können. Eine vertrauensbasierte Asylverfahrensberatung und damit der Zugang zum Recht für Geflüchtete ist entscheidend dafür, ob Menschen Schutz vor Verfolgung und der Bedrohung ihrer Existenz finden können und ein essentieller Garant für die Rechtsstaatlichkeit, Fairness und Qualität des Asylverfahrens.

Im Rahmen des Projektes „SENSA – Sensibilisierung  zu besonderen Schutzbedarfen von asylsuchenden Menschen in Sachsen-Anhalt und Thüringen“ bietet die Qualifizierungsreihe „Einführung Asylverfahren“ in zwei Online-Modulen einen Überblick über 1) den Ablauf des Asylverfahrens und das materielle Flüchtlingsrecht (Schutzformen) und 2) die Anhörung im Asylverfahren. Die Teilnehmenden bekommen einen umfassenden Einblick in die Grundlagen für die alltägliche Beratungspraxis unter besonderer Berücksichtigung von besonderen Schutzbedarfen im Asylverfahren (z.B. LGBTIQ*-Personen, Personen mit Traumata, Personen mit Behinderung).

Die Qualifizierungsreihe ist eine Grundlagenfortbildung und wird innerhalb des Projektzeitraumes bis 2026 viermal wiederholt. Sie richtet sich insbesondere an Mitarbeitende aus der Flüchtlingssozialarbeit und Asylverfahrensberatung, als auch an Mitarbeitende aus Regelstrukturen, welche in ihrer täglichen Praxis Kontakt mit Menschen im Asylverfahren haben. Eine konsekutive Teilnahme an beiden Fortbildungsteilen der Qualifizierungsreihe ist erstrebenswert.

Aufbauend auf die Qualifizierungsreihe „Einführung Asylverfahren“ werden im Projekt SENSA Aufbaufortbildungen zu verschiedenen besonderen Schutzbedarfen (z.B. Queere Geflüchtete, Flucht und Behinderung, Trauma etc.) angeboten. Die Qualifizierungsreihe bietet auch hierfür eine Basis, auf der vertiefendes Wissen aufgebaut werden kann. Die Fortbildungen sind niedrigschwellig und mit einem großen Praxisbezug konzipiert.

1. Der Ablauf des Asylverfahren und materielles Flüchtlingsrecht

Wann: 28. Mai 2024, 10:00 – 14:00 Uhr

Online, unentgeltlich

Die Fortbildung „Das Asylverfahren und das materielle Flüchtlingsrecht“ bietet einen Überblick über die verschiedenen Schutzformen nach völker-, europa-, und verfassungsrechtlichen Vorgaben (Asylgrundrecht, Flüchtlingseigenschaft, subsidiärer Schutz und nationale Abschiebungsverbote) sowie einen Einblick in den Ablauf des Asylverfahrens.

Inhalte sind insbesondere:
•    Wie ist der Ablauf des Asylverfahrens ab Ankunft in Deutschland bis zur Verteilung in die Kommunen?
•    Welche verschiedenen Schutzformen gibt es und was sind die Voraussetzungen für die Schutzzuerkennung?
•    Welche Folgerechte knüpfen sich an die Schutzzuerkennung?
•    Wie können sich besondere Schutzbedarfe auf Schutzstatus auswirken?

Referentin: Johanna Mantel, freiberufliche Juristin im Migrationsrecht

Anmeldung bis zum 24.05 unter:

https://www.fluechtlingsrat-thr.de/aktuelles/fortbildungen/qualifizierungsreihe-einf%C3%BChrung-asylverfahren-der-ablauf-des-asylverfahren

2. Die Anhörung – Kernstück des Asylverfahrens

Wann: 15. Oktober 2024 , 10:00 – 14:00 Uhr

Online, unentgeltlich

Für die Prüfung des Asylantrags erfolgt in der Regel eine persönliche Anhörung, bei der schutzsuchende Menschen die Gelegenheit bekommen sollen umfänglich über ihre Fluchtgründe zu sprechen. Die Anhörung ist damit ein zentraler Teil des Asylverfahrens und von großer Bedeutung für die Prüfung des Asylantrags. Daher ist es wichtig, dass Fachkräfte, welche Asylsuchende beraten und begleiten, fachkundig geschult sind.

Die Fortbildung beschäftigt sich mit den Fragen:

•    Wie sieht eine gute Anhörungsvorbereitung aus?
•    Welche Rechte stehen Asylsuchenden bei der Anhörung zu?
•    Wie läuft eine Anhörung ab und was sind gängige Fragen in der Anhörung?
•    Welche Rechte stehen Menschen mit besonderen Schutzbedarfen im Kontext der Anhörung zu?

Referentin: Johanna Mantel, freiberufliche Juristin im Migrationsrecht

Anmeldungen: folgt

2024 04 30 Qualifizierungsreihe Einführung Asylverfahren



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