Rückmeldungen zum Chancen-Aufenthaltsrecht

Seit dem 31.12.2022 gilt in Deutschland ein neues Aufenthaltsrecht, das "Chancen-Aufenthaltsrecht" (§104c AufenthG). Personen, die eine Duldung haben und vor dem 31.10.2017 nach Deutschland gekommen sind, können damit eine Aufenthaltserlaubnis für 18 Monate bekommen. Viele Menschen in Sachsen-Anhalt haben bereits einen Antrag auf einen Aufenthaltstitel nach § 104c AufenthG gestellt. Mittlerweile treffen die ersten Entscheidungen ein.

Für viele Menschen, die das Chancen-Aufenthaltsrecht beantragen wollen, existieren trotzdem Hürden. Außerdem verhindern Behörden, wie wir mittlerweile erfahren haben, in nicht wenigen Fällen den Zugang zum Chancen-Aufenthaltsrecht.

Um einen besseren Überblick über Umgang und Entscheidungen der Behörden in Sachsen-Anhalt zu erhalten, bitten wir um Unterstützung und freuen uns, wenn möglichst viele Personen ihre Erfahrungen mit Anträgen auf § 104 c AufenthG mit uns teilen. Dafür können Sie unten stehendes Formular nutzen oder uns direkt per E-Mail an helen.deffner@fluechtlingsrat-lsa.de schreiben.

Rückmeldungen zum Chancen-Aufenthaltsrecht

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Hinweis: Die mit ** markierten Auswahlfelder sind KEINE Voraussetzungen für die Erteilung eines Aufenthaltstitels nach § 104c AufenthG. Dennoch wird teilweise von Ausländerbehörden verlangt, entsprechende Nachweise vorzulegen.

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