[Stellenausschreibung] Mitarbeit im Projekt „Jobbrücke Plus“

Stellenausschreibung
für zwei Projektmitarbeiter*innen

à 30 Wochenstunden in Stendal oder Magdeburg &
à 20 Wochenstunden in Stendal oder Magdeburg

für das Projekt Jobbrücke Plus zum 01.03.2021.

Der Flüchtlingsrat Sachsen-Anhalt e.V. arbeitet seit 1994 als Interessenvertretung geflüchteter Menschen mit dem Ziel, ihre Rechte zu stärken und Lebensbedingungen zu verbessern.

Das Projekt Jobbrücke Plus setzt sich zum Ziel Geflüchtete und Asylsuchende in Arbeit und Ausbildung zu vermitteln. Weitere Informationen finden Sie unter www.jobbruecke-plus.de.

Das Aufgabenprofil umfasst

  • Einzelberatung und Coaching: berufliches Clearing und Berufsorientierung, Vermittlung
    in Arbeit, Praktikum, Ausbildung bzw. Qualifizierung
  • Beratung und Vermittlung zu regulären Leistungen des SGB II, SGB III in Kooperation mitJobcenter und Arbeitsagentur
  • Einzelberatung bezogen auf Aufenthalts-u. Asylrecht hinsichtlich Arbeitsmarktzugang, -integration, bei Bedarf zu arbeits- und sozialrechtlichen Problemen
  • individuelle Beratungsarbeit und Begleitung zu Behörden, Casemanagement
  • abgestimmte Teilnahme an der Netzwerkarbeit auf kommunaler und regionaler Ebene
  • Kooperationsgespräche mit freien Trägern der Flüchtlingsberatung, Grundleistungsträgern, Unternehmen insbesondere den Kooperationsbetrieben
  • Mitwirken in Teamsitzungen, Supervision und am Organisationsentwicklungsprozess.

Von Bewerber*innen wünschen wir uns:

  • (Fach-)Hochschulabschluss im sozialen oder geistes-, sozial-, politikwissenschaftlichen oder pädagogischen Bereich oder vergleichbare Qualifikation
  • Beratungskompetenz
  • Kenntnisse im Asyl- und Aufenthaltsrecht, sowie Erfahrungsexpertise im Umgang mit Diskriminierung und Kenntnisse zum Thema Antidiskriminierung
  • Kenntnisse in interkultureller Kommunikation und Öffentlichkeitsarbeit
  • gute bis sehr gute Deutschkenntnisse sowie gute Kenntnisse in mindestens einer relevanten Sprache (Englisch, Französisch, Arabisch, Farsi, Tigrinya o.ä.)
  • Erfahrung in Netzwerkarbeit und Multiplikator*innenarbeit
  • Team- und Kooperationsfähigkeit
  • persönliches Engagement und Eigenverantwortlichkeit, selbstständige Arbeitsweise
  • Bereitschaft zur Mobilität.

Unser Angebot:

  • Arbeitsort ist Magdeburg oder Stendal (bzw. Sachsen-Anhalt Nord)
  • Die veranschlagte Arbeitszeit kann bei Bedarf noch verhandelt werden (angedacht sind 30 bzw. 20 Wochenstunden).
  • Die Stelle ist durch die Projektlaufzeit vorerst befristet bis 31.12.2021, eine Verlängerung wird angestrebt.
  • Die Vergütung erfolgt in Anlehnung an TV-L, Entgeltgruppe E 11.
  • Die Aufgaben werden gemeinsam mit drei Projektmitarbeiter*innen aufgeteilt und gestaltet.
  • Das Haus/der Arbeitsplatz ist barrierefrei.
  • Ein solidarisches und achtsames Team mit dem Anspruch in flachen Hierarchien zu arbeiten.

Der Flüchtlingsrat Sachsen-Anhalt e.V. fördert aktiv die Gleichstellung aller Mitarbeitenden.Das ehren- und hauptamtliche Team des Flüchtlingsrat befindet sich parallel zur Projektarbeit in einem Prozess der kritischen Auseinandersetzung mit Privilegien und Empowerment-Prozessen. Wir freuen uns insbesondere über Bewerbungen von Menschen, die mit ihren Erfahrungen und Perspektiven zur Diversität unseres Teams beitragen und die Organisation entsprechend mitgestalten möchten.

Bitte senden Sie Ihre Bewerbungsunterlagen (ohne Foto) bis zum 18.01.2021 ausschließlich per Mail und in einem PDF-Dokument an christine.boelian@fluechtlingsrat-lsa.de.

Sie können uns Ihre Bewerbungsunterlagen auch gern verschlüsselt übermitteln. Unseren öffentlichen Schlüssel finden Sie unter https://www.fluechtlingsrat-lsa.de/kontakt/

Für Rückfragen steht Ihnen Christine Bölian ab 07.01.21 unter der Telefonnummer 0157/85085994 oder per Mail an christine.boelian@fluechtlingsrat-lsa.de zur Verfügung.

Wir freuen uns auf Ihre Bewerbung!

Datenschutzerklärung
Der Flüchtlingsrat Sachsen-Anhalt e.V. erhebt und verarbeitet die personenbezogenen Daten von Bewerber*innen zum Zwecke der Abwicklung des Bewerbungsverfahrens. Die Verarbeitung erfolgt auch auf elektronischem Wege. Schließt der Flüchtlingsrat Sachsen-Anhalt e.V. einen Anstellungsvertrag mit einer*m Bewerber*in, werden die übermittelten Daten zum Zwecke der Abwicklung des Beschäftigungsverhältnisses unter Beachtung der gesetzlichen Vorschriften gespeichert. Wird kein Anstellungsvertrag mit der*m Bewerber*in geschlossen, so werden die Bewerbungsunterlagen spätestens zwei Monate nach Bekanntgabe der Absageentscheidung gelöscht, sofern einer Löschung keine sonstigen berechtigten Interessen des Flüchtlingsrat Sachsen-Anhalt e.V. entgegenstehen. Sonstiges berechtigtes Interesse in diesem Sinne ist beispielsweise eine Beweispflicht in einem Verfahren nach dem Allgemeinen Gleichbehandlungsgesetz (AGG).

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