Offener Brief von PRO ASYL und den Landesflüchtlingsräten an die Abgeordneten der Bundestagsfraktion der SPD

Offener Brief von PRO ASYL und den Landesflüchtlingsräten an die
Abgeordneten der Bundestagsfraktion der SPD vom 7. Mai 2019:

Sehr geehrte Abgeordnete der SPD-Bundestagsfraktion,

wir, die Flüchtlingsräte der Länder und PRO ASYL, bitten Sie
eindringlich, das vom Bundeskabinett verabschiedete sogenannte
„Geordnete-Rückkehr-Gesetz“ im Bundestag abzulehnen.

Der Gesetzentwurf setzt einseitig darauf, den Abschiebungsvollzug
auszubauen, indem Geflüchtete massenhaft wie Straftäter_innen inhaftiert
und unter den Generalverdacht des Betrugs gesetzt werden,
Sozialleistungen gestrichen, Ausbildungs- und Arbeitsverbote
ausgeweitet, der Zugang zu einem Bleiberecht ausgehöhlt und
Unterstützer_innen kriminalisiert werden sollen. Es ist ein Gesetz zur
Ausgrenzung und Entrechtung von Schutzsuchenden.

Es ist uns ernst, wenn wir sagen, dass der Bundesrepublik beängstigende
Veränderungen bevorstehen, sollte der Gesetzesentwurf aus dem
Bundesinnenministerium Realität werden. Wir fragen uns, inwieweit die
Bundesregierung noch für Menschenwürde und den Schutz von
Menschenrechten einsteht, wenn sie ein solches Gesetz verabschiedet. Es
drängt sich der Verdacht auf, dass im Zuge der Regierungs- und
Ressortverhandlungen die Rechte von geflüchteten Menschen verkauft
werden, um eine an wirtschaftlichen Interessen orientierte
Einwanderungsgesetzgebung zu ermöglichen. Die SPD fällt damit auch
hinter ihr selbst gestecktes Ziel zurück, mehr geduldeten Menschen eine
Perspektive auf ein Bleiberecht zu eröffnen.

PRO ASYL hat in einer umfassenden Stellungnahme dargelegt, an welchen
Stellen Grundrechte eingeschränkt werden und welche
gesellschaftspolitischen Konsequenzen dieser Gesetzesentwurf haben wird.
Auch zahlreiche andere Verbände, wie Der Paritätische – Gesamtverband,
der Deutsche Anwaltsverein, der Bundesfachverband unbegleitete
minderjährige Flüchtlinge (BumF), die Bundesweite Arbeitsgemeinschaft
der psychosozialen Zentren für Flüchtlinge und Folteropfer sowie der
Berufsverband Deutscher Psychologinnen und Psychologen haben ihre
fundamentale Kritik an dem Gesetzesvorhaben dargelegt. Das FORUM
MENSCHENRECHTE hat zudem eine Übersicht über die negativen Folgen und
Wechselwirkungen der aktuellen Gesetzgebungsverfahren erstellt. Diese
schwerwiegenden Bedenken müssen berücksichtigt werden!
Geflüchtete werden zu Menschen „dritter Klasse“

Menschen, die ihrer im Gesetzesentwurf definierten
„Passbeschaffungspflicht“ angeblich nicht nachkommen, sollen nur noch
die „Duldung light“ bekommen. Dadurch wird ihnen pauschal Ausbildung und
Arbeit verboten, eine Wohnsitzauflage auferlegt und das Existenzminimum
vorenthalten. Indem die Bezugszeit einer „Duldung light“ nicht als
„Wartezeit“ für Bleiberechtsregelungen gelten soll, ist die „Duldung
light“ ein Instrument, mit dem für tausende Menschen der Zugang zum
Bleiberecht de facto versperrt wird. Damit wird ein neues Prekariat
geschaffen. Dies wird unserer Erfahrung nach auch Menschen treffen,
denen es per se unmöglich ist, der Passbeschaffung nachzukommen: Nicht,
weil sie nicht wollen, sondern weil sie es aufgrund der Haltung ihrer
Herkunftsländer nicht können. Jede Form der gesellschaftlichen Teilhabe
dieser Menschen wird verhindert. Die geplanten Maßnahmen treffen
mittelbar und unmittelbar auch Kinder und Jugendliche.
Flüchtlinge sollen ausgehungert werden

Darüber hinaus sollen Menschen, denen bereits in einem anderen
Unterzeichnerstaat der Dublin-III-Verordnung internationaler Schutz
zugesprochen wurde, künftig von jeglichem Sozialleistungsbezug
ausgeschlossen werden. So soll die Rückkehr in Staaten wie Bulgarien,
Italien und Griechenland mit Hunger und Obdachlosigkeit durchgesetzt
werden, obwohl anerkannte Flüchtlinge dort oft unter miserablen
Bedingungen leben müssen. Hiervon sind auch Kinder und Jugendliche
betroffen, die mit ihren Familien eingereist sind. Zu erinnern ist an
das Grundsatzurteil des Bundesverfassungsgerichts aus 2012, das
eindeutig formuliert hat: Das Existenzminimum ist migrationspolitisch
nicht zu relativieren. An dieser Maßgabe muss sich die Politik orientieren.

Zudem ist es auch eine Umgehung des Bundesrates, dass diese
Leistungseinschränkung im nicht-zustimmungspflichtigen
„Geordnete-Rückkehr-Gesetz“ enthalten ist – und nicht im
zustimmungspflichtigen Dritten Gesetz zur Änderung des
Asylbewerberleistungsgesetzes, welches gleichzeitig verhandelt wird und
wo die Regelung schon allein aus Gesetzeslogik hingehört.
Massive Ausweitung der Abschiebungshaft

Mit der vorgeschlagenen gesetzlichen Grundlage könnten praktisch alle
vollziehbar ausreisepflichtigen Personen in Abschiebungshaft genommen
werden, indem „Fluchtgefahr“ ausufernd definiert wird. So können bereits
die Nichterfüllung der Passbeschaffungspflicht sowie höhere
Geldzahlungen, selbst zur legalen Einreise, als Indizien für die
Fluchtgefahr gelten.

Die Abschiebungshaft soll bis 2022 sogar in normalen Gefängnissen
durchgeführt werden. Das steht im Widerspruch zur eindeutigen
Rechtsprechung des Europäischen Gerichtshofs, nach der die Trennung von
Strafgefangenen und Menschen, die abgeschoben werden sollen, zwingend
ist, um die Menschenwürde der betroffenen Personen zu schützen. Denn sie
haben keine Straftat begangen und dürfen auch nicht so behandelt werden.
Hieran zeigt sich, dass im Gesetzentwurf der Doktrin der Abschiebung
jegliches rechtsstaatliche Prinzip untergeordnet wird. Es ist auch
höchst bedenklich, dass die Proteste der JustizministerInnen und
–senatorInnen der Bundesländer ignoriert werden, die der Unterbringung
von Menschen zum Zweck der Abschiebung in Gefängnissen aus Gründen der
Sicherheit und der Organisation eine laut verurteilt haben.

Erschreckend ist auch die Einführung einer Beugehaft, wenn Betroffene
nicht zu einem Termin bei der Vertretung des Herkunftslandes erschienen
sind. Diese 14-tägige Haft soll dazu dienen, Druck auszuüben, um die
„Kooperationsbereitschaft zu erhöhen.“ Diese neue Form der
Abschiebungshaft, im Gesetzesentwurf „Mitwirkungshaft“ genannt, ist
unverhältnismäßig und systemwidrig.
Kriminalisierung der Zivilgesellschaft

Der Gesetzentwurf verunsichert in der Flüchtlingsarbeit engagierte
Menschen, da trotz der Veränderungen gegenüber dem Referentenentwurf
weiterhin die Gefahr der Kriminalisierung besteht. Indem der gesamte
Ablauf der Abschiebung – inklusive Botschafts- oder Ärzt_innentermine –
unverhältnismäßigerweise als „Geheimnis“ deklariert wird, besteht die
Gefahr, dass in der Flüchtlingsarbeit Tätige, die zum Beispiel über den
Termin bei einer Botschaft informieren, der Beihilfe zum Geheimnisverrat
bezichtigt werden. Solidarität und der Einsatz für die Rechte von
geflüchteten Menschen sollen mit Gefängnis bestraft werden können. Das
darf die SPD im Bundestag nicht mittragen!

Dies sind nur drei Punkte, die deutlich zeigen, wie weitgehend die
Regelungen sind – das Gesetz enthält noch zahlreiche weitere Schikanen.
Während sich Bundesinnenminister Seehofer mit einem Rückgang der
nationalen Asylverfahren brüstet, sind weltweit so viele Menschen wie
noch nie auf der Flucht. Die Lösung der internationalen
Herausforderungen und humanitären Krisen kann nicht in einer Abschottung
der Europäischen Union und der Entrechtung von Schutzsuchenden liegen.
Die Antwort muss vielmehr eine solidarische sein und sich an
unveräußerlichen Grund- und Menschenrechten orientieren.

Wir fordern Sie, als Abgeordnete der SPD-Bundestagsfraktion, dazu auf,
die Gnadenlosigkeit, mit der in der Bundesrepublik mehr und mehr Politik
gegen geflüchtete Menschen gemacht wird, zu stoppen und den
Gesetzesentwurf abzulehnen.

Mit freundlichen Grüßen

PRO ASYL und die Landesflüchtlingsräte


diesen Beitrag teilen