Brutale Abschiebung von Mutter mit Kindern aus Erstaufnahmeeinrichtung für besonders schutzbedürftige Personen nach Rumänien
CN: In diesem Beitrag wird Gewalt geschildert
Brutale Abschiebung von Mutter mit Kindern aus Erstaufnahmeeinrichtung für besonders schutzbedürftige Personen nach Rumänien
Am 20.03.2025 wurde eine Mutter mit zwei Kindern unter Anwendung von Gewalt aus der Landeserstaufnahmeeinrichtung in Stendal nach Rumänien abgeschoben. Auf Nachfrage schrieb die betroffene Mutter eine kurze Schilderung des Geschehens:
„Hello, I m a mom of 3 kids and I was deported almost 2 weeks ago.I tried to resist the deportation but the police put me on the ground and two police officers sat on my back and I wasn t able to breath and when I fainted they got off of me and locked both my legs and hands and my face got 2 scars but now they are gone.They took my kids outside so they Don t see what they are doing. Even when we got to the airport we wanted to make a report about what they did but the police officer said yes when the people who are in charge of us will come but they never came and never got to do a report.“
„Wir verurteilen diese brutale Abschiebepraxis – generell – aber insbesondere aus einer Einrichtung für besonders Schutzbedürftige, wo mehrheitlich Kinder sowie Personen mit Traumatisierungen und psychischen Belastungen leben.“, so Stefanie Mürbe, Sprecherin des Flüchtlingsrates Sachsen-Anhalt.
In Rumänien droht ihnen Verelendung und Kettenabschiebung. So gibt es eine Reihe von Gerichtsentscheidungen, die Abschiebungen nach Rumänien von besonders Schutzbedürftigen ablehnen, z.Bsp. VG Münster, Urteil vom 05.09.2024 – 2 K 26/24.A – https://www.asyl.net/rsdb/m32750:
„Die Lebensbedingungen in Rumänien verstoßen bei besonders schutzbedürftigen Personen gegen Art. 3 EMRK. Für Familien mit Kindern, alleinerziehende Personen, kranke, schwangere, behinderte und ältere Menschen besteht ein erhöhtes Gefährdungsrisiko. Aufgrund der prekären Lebenssituation wären sie nicht in der Lage, eine Existenz aufzubauen und selbst für ihre Unterbringung und ihren Lebensunterhalt in Rumänien zu sorgen.“
Der Flüchtlingsrat Sachsen-Anhalt steht für Rückfragen und Informationen gerne zur Verfügung: info@fluechtlingsrat-lsa.de | 0159 013 12 612