[Informationen] BMI: Allgemeinverfügung über die Anerkennung ausländischer Pässe und Passersatzpapiere vom 13. Oktober 2022

Das Bundesministerium des Innern und für Heimat (BMI) hat eine Allgemeinverfügung über die Anerkennung ausländischer Pässe und Passersatzpapiere vom 13. Oktober 2022 herausgegeben.

Ausschnitte aus der Allgemeinverfügung des BMI:

„…1. Im Sinne dieser Allgemeinverfügung sind:
a) „Ausgebende Stellen“ diejenigen auswärtigen Staaten, Gebietskörperschaften und Internationale Organisationen, die Pässe und Passersatzpapiere ausstellen und ausgeben,
b) „Anerkannte Muster“ solche Pässe und Passersatzpapiere, die im Sinne des § 3 Absatz 1 in Verbindung mit § 71 Absatz 6 des Aufenthaltsgesetzes anerkannt worden sind,
c) „Folgemuster“ solche Pässe und Passersatzpapiere, deren Muster nach Festlegung durch die ausgebende Stelle ein anerkanntes oder nicht anerkanntes Muster ersetzen, selbst wenn das bisher verwendete, anerkannte oder nicht anerkannte Muster übergangsweise weiterverwendet wird. Keine Folgemuster sind Pässe und Passersatzpapiere, deren Ausstellung nicht der ausgebenden Stelle des anerkannten oder nicht anerkannten Vorgängermusters zugerechnet werden können, insbesondere wegen…“

Zur Allgemeinverfügung: hier



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