[Pressemitteilung] Verwaltungsgericht Magdeburg bestätigt Rechtswidrigkeit von Abschiebung nach Griechenland

Wie in der Pressemitteilung des eXchange Salzwedel und des Flüchtlingsrat vom 16.08.23 bereits berichtet, wurde am 11.08. ein Geflüchteter aus einer Sammelunterkunft in Salzwedel (Sachsen-Anhalt) nach Griechenland abgeschoben. Das Magdeburger Verwaltungsgericht bestätigt in seinem Urteil zur Klage des Abgeschobenen nun die Rechtswidrigkeit der Abschiebung und fordert die Bundesrepublik auf, ihn innerhalb einer Woche nach Rechtskräfigkeit des Urteils nach Deutschland zurückzuholen.

»Wie erwartet, bestätigte das Gericht die allgemeinen Schwachstellen des griechischen Asylsystems. Es erklärt, die Befriedigung elementare Bedürfnisse (das sog. Bett, Brot, Seife-Prinzip) für einen langen Zeitraum nicht gewährleistet seien, dem Kläger drohe stattdessen Kläger akute Obdachlosigkeit und in der Folge Verelendung. All diese Faktoren sind seit langem klar und werden in zahlreichen Urteilen immer wieder aufgegriffen. Die lokalen Behörden, die für die Einleitung und Durchführung von Abschiebungen zuständig sind, wollen das aber ganz offensichtlich nicht wahrhaben und halten verkrampft an ihren Vorgängen fest. Diese absurde Praxis muss ein Ende haben!« so Stefanie Mürbe, Flüchtlingsrat Sachsen-Anhalt.

Bislang lässt eine entsprechende zügige Umsetzung der Rückholung auf sich warten. Das eXchange Salzwedel suchte zum Vorgang mehrmals Kontakt zur lokalen Verwaltung bis zum Landrat. Diese wiesen ihre Verantwortung zurück. So beharren sie z.B. darauf, dass der Landkreis nicht über eine Abschiebung zu entscheiden habe – diese Aussage verschleiert aber, dass es sehr wohl Einflussmöglichkeiten durch den Landkreis gibt. Am Beispiel der erfolgten Abschiebung ist festzuhalten, dass die Mitarbeiterin der Ausländerbehörde die Abschiebevorbereitungen während eines laufenden Verfahrens nicht hätten treffen sollen – stets im Wissen, dass mit Urteil im Sinne des Klägers diese Arbeit völlig umsonst ist.

Nur breiter zivilgesellschaftlicher Protest und Support ermöglicht es dem Herrn A. derzeit, in Griechenland zu überleben. Er hat weder gültige Papiere noch Wohnraum oder Lebensmittelversorgung. „Es ist ein unwürdiges Spiel, das hier mit dem Schicksal von Herrn A. getrieben wird. Seine Rechte sind schon durch die Abschiebung mit Füßen getreten worden – und nun wird sein Anspruch weiterhin missachtet.“ erklärt Hannes Jung vom eXchange.

Pressekontakt: Flüchtlingsrat Sachsen-Anhalt, mail: info@fluechtlingsrat-lsa.de, tel. 0159-01312612



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