[Stellenausschreibung] Projektleitung / – Mitarbeit ab 01.09.21: „Right of Residence – Teilhabe durch Netzwerkbildung, Qualifizierung,und Informationen zu Bleiberechten“

[Mehrsprachige Kurzbeschreibung in Englisch, Französisch und Farsi hier]

 

Stellenausschreibung

für zwei Projektmitarbeiter*innen

à 30 Wochenstunden in Halle
und
à 20 Wochenstunden in Halle

für das Projekt „Right of Residence – Teilhabe durch Netzwerkbildung, Qualifizierung und Informationen zu Bleiberechten“

zum 01.09.2021

Der Flüchtlingsrat Sachsen-Anhalt e.V. arbeitet seit 1994 als Interessenvertretung geflüchteter Menschen mit dem Ziel, ihre Rechte zu stärken und Lebensbedingungen zu verbessern. Das Ziel von „Right of Residence“ ist es, Menschen mit Duldung, Migrations- und Fluchterfahrungen über Wege und Möglichkeiten zur Sicherung des Aufenthalts zu informieren. Das Projekt soll darin bestärken, gemeinsam und selbstorganisiert für die eigenen Rechte einzutreten.

Die folgenden Aufgaben werden in Absprache aufgeteilt:

  • Organisation und Durchführung von mehrsprachigen Treffen zur Vernetzung und Seminaren,
  • Entwicklung neuer Formate zum Erreichen der Zielgruppe,
  • Empowerment und Unterstützung von Selbstorganisierung,
  • Erstellung und Aktualisierung von mehrsprachigen Informationsmaterialien zu Bleiberechten, Umgang mit Behörden, Diskriminierung und Selbstorganisierung,
  • Recherche zur rechtlichen Lage und Möglichkeiten der Aufenthaltssicherung,
  • Interessenvertretung bei Landes- und kommunalen Behörden,
  • Mitwirken in Teamsitzungen, Supervision und am Organisationsentwicklungsprozess des Flüchtlingsrat Sachsen-Anhalt e.V.,
  • Verantwortung für die Durchführung des Projektes (u.a. Abwicklung des Projektes, Verwendung der Finanzmittel, Koordinierung der Honorarkräfte),
  • Verweisberatung.

Von Bewerber*innen wünschen wir uns:

  • Sensibilität im Umgang mit Diskriminierungserfahrungen,
  • Erfahrung in der Beratung oder Unterstützung von Personen mit Fluchterfahrungen (Berufserfahrung oder im Ehrenamt),
  • Offenheit und Empathie,
  • gute bis sehr gute Deutschkenntnisse (mindestens B2) und gute Kenntnisse in mindestens einer relevanten Sprache, zum Beispiel Englisch, Französisch, Dari/Farsi (schriftliche Nachweise sind nicht erforderlich),
  • Interesse an der Kommunikation oder Zusammenarbeit mit verschiedenen Zielgruppen: unterstützenden und geflüchteten Menschen, Berater*innen, Behörden, politischen Entscheidungstragenden,
  • Freude an der Arbeit im Team,
  • persönliches Engagement und Eigenverantwortlichkeit, selbstständiges Arbeiten,
  • (Fach-)Hochschulabschluss im sozialen oder geistes-, sozial-, politikwissenschaftlichen oder pädagogischen Bereich oder vergleichbare Qualifikation.

Hilfreich sind außerdem:

  • Erfahrung in und/oder Interesse an den Themen Asyl- und Aufenthaltsrecht, Exil, Migration, Diskriminierung,
  • Kenntnisse über selbstorganisierte Initiativen und andere Organisationen,
  • Bereitschaft zu einem selbstreflektierten Umgang mit eigenen Privilegien und Grenzen,
  • Spaß am bzw. Bereitschaft zum Zugfahren.

Unser Angebot:

  • Der Arbeitsort ist Halle.
  • Die Arbeitszeit sind 30 bzw. 20 Wochenstunden – abhängig von der jeweiligen Stelle.
  • Flexible Arbeitszeiten mit Möglichkeiten des Arbeitens von zu Hause.
  • Ein solidarisches und achtsames Team mit dem Anspruch, in flachen Hierarchien zu arbeiten.
  • Einbindung in die Team- und Vereinsstrukturen, u.a. in die aktuelle Organisationsentwicklung.
  • Die Stellen sind durch die Projektlaufzeit voraussichtlich befristet bis 31.08.2024.
  • Die Bezahlung erfolgt in Anlehnung an den Tarifvertrag für den Öffentlichen Dienst der Länder (TV-L). Die Eingruppierung und Bezahlung erfolgt je nach Qualifikation und Erfahrung in dem Arbeitsbereich.
  • Für die 30h-Stelle kann ein Jahresgehalt abhängig von Ihrer Qualifikation von höchstens ca. 37.000 € (brutto) gezahlt werden – in Anlehnung an TV-L 11.
  • Für die 20h-Stelle kann ein Jahresbruttogehalt abhängig von Ihrer Qualifikation von höchstens ca. 22.300 € (brutto) gezahlt werden – in Anlehnung an TV-L 10.
  • Die Aufgaben werden gemeinsam unter den zwei Projektmitarbeiter*innen aufgeteilt und gestaltet.
  • Sie haben die Möglichkeit zu regelmäßiger Supervision und Weiterbildung.
  • Der Arbeitsplatz ist noch nicht barrierefrei: auf dem Weg zum Fahrstuhl ist eine Stufe zu überwinden. Wir bemühen uns um einen uneingeschränkter Zugang.

Der Flüchtlingsrat Sachsen-Anhalt e.V. fördert aktiv die Gleichstellung aller Mitarbeitenden. Das ehren- und hauptamtliche Team des Flüchtlingsrat befindet sich parallel zur Projektarbeit in einem Prozess der kritischen Auseinandersetzung mit Privilegien und Empowerment-Prozessen.

Wir möchten Menschen, die Diskriminierung erfahren, ausdrücklich ermutigen, sich zu bewerben.

Einige Menschen, die beim Flüchtlingsrat arbeiten, haben eigene Flucht- oder Migrationserfahrungen. Viele Menschen, die beim Flüchtlingsrat arbeiten, sind in Bezug auf die meisten Diskriminierungsformen privilegiert. Viele sind weiß, haben studiert, sind cis-geschlechtlich, überwiegend heterosexuell, werden nicht behindert und etwa die Hälfte kommt aus abgesicherten finanziellen Verhältnissen. Seit mehreren Jahren sind wir in einem selbstkritischen und langfristigen Lernprozess über gesellschaftliche Diskriminierungen und Privilegien. Dieser hat zum Ziel, einen inklusiven, offenen und diskriminierungssensiblen Raum zu schaffen und hat schon Menschen mit unterschiedlichen Erfahrungen zu uns gebracht.

Wir freuen uns vor allem über Bewerbungen von Menschen, die mit ihren Erfahrungen und Perspektiven zur Diversität unseres Teams beitragen und die Organisation entsprechend mitgestalten möchten.

Für die Bewerbung nutzen wir ein Online-Formular, um den Bewerbungsprozess möglichst fair zu gestalten. Bitte öffnen Sie dazu den folgenden Link und füllen Sie das Formular bis zum 14.07.2021 mit Ihren Antworten aus: https://www.fluechtlingsrat-lsa.de/bewerbung-auf-projektstelle/

Die Bewerbungsgespräche finden am 20.07. und 21.07.2021 statt.

Für Rückfragen steht Ihnen Helen Deffner (Tel: 0157/38303546) zur Verfügung.

Wir freuen uns auf Ihre Bewerbung!
Das Team und der Vorstand des Flüchtlingsrat Sachsen-Anhalt e.V.

 

 

 

Datenschutzerklärung:

Der Flüchtlingsrat Sachsen-Anhalt e.V. erhebt und verarbeitet die personenbezogenen Daten von Bewerber*innen zum Zwecke der Abwicklung des Bewerbungsverfahrens. Die Verarbeitung erfolgt auch auf elektronischem Wege. Schließt der Flüchtlingsrat Sachsen-Anhalt e.V. einen Anstellungsvertrag mit einer*m Bewerber*in, werden die übermittelten Daten zum Zwecke der Abwicklung des Beschäftigungsverhältnisses unter Beachtung der gesetzlichen Vorschriften gespeichert. Wird kein Anstellungsvertrag mit der*m Bewerber*in geschlossen, so werden die Bewerbungsunterlagen spätestens zwei Monate nach Bekanntgabe der Absageentscheidung gelöscht, sofern einer Löschung keine sonstigen berechtigten Interessen des Flüchtlingsrat Sachsen-Anhalt e.V. entgegenstehen. Sonstiges berechtigtes Interesse in diesem Sinne ist beispielsweise eine Beweispflicht in einem Verfahren nach dem Allgemeinen Gleichbehandlungsgesetz (AGG).



diesen Beitrag teilen