[Arbeitshilfe] Mitwirkungspflichten bei der Identitätsklärung für Menschen im Asylverfahren/mit Duldung

Das Projekt BLEIBdran des Flüchtlingsrat Thüringen hat die Arbeitshilfe „Mitwirkungspflichten bei der Identitätsklärung für Menschen im Asylverfahren“ veröffentlicht. Die Arbeitshilfe richtet sich an Geflüchtete mit Aufenthaltsgestattung und soll helfen, die Rechte und Pflichten in Bezug auf die Mitwirkung zu kennen und helfen, die Schritte bei der Mitwirkung zur Klärung der Identität dokumentieren zu können. Die Arbeitshilfe ist in den Sprachen Arabisch, Dari, Deutsch, Englisch und Türkisch verfügbar.

Auslöser, eine Arbeitshilfe für die Mitwirkungspflichten in der Gestattung herauszugeben, waren die Identitätsklärungsfristen der §§ 60c und d AufenthG: Falls der Asylantrag abgelehnt wird, kann u.U. durch eine Ausbildungs- oder Beschäftigungsduldung ein Bleiberecht entstehen. Dazu sind jedoch Fristen bei der Identitätsklärung einzuhalten, die u.U. bereits die Mitwirkung bei der Klärung der Identität im Asylverfahren voraussetzen.

Die Broschüre ist in folgenden Sprachen veröffentlicht:
Arabisch | Dari | Deutsch | Englisch | Türkisch



diesen Beitrag teilen