[RT] Empfehlungs- und Diskussionspapier zur Unterbringung von geflüchteten Menschen in Landeserstaufnahmeeinrichtung und in sogenannten Gemeinschaftsunterkünften

[Runder Tisch für Zuwanderung und Integration, gegen Rassismus]

Als Mitglied im Vorstand des Runden Tisches für Zuwanderung und Integration, gegen Rassismus hat der Flüchtlingsrat Sachsen-Anhalt gemeinsam mit den anderen Vorstandsmitgliedern und interessierten Mitgliedern Empfehlungen an das für die Unterbringung von Geflüchteten zuständige Landesministerium des Inneren formuliert:

Empfehlungs- und Diskussionspapier:

Ergänzende Anforderungen an die Unterbringung von Geflüchteten in Sachsen-Anhalt im Rahmen der Landeserstaufnahme sowie der kommunalen Unterbringung in den Landkreisen und kreisfreien Städten unter Pandemiebedingungen

Die Pandemie-Situation und die notwendig gewordenen Quarantänemaßnahmen im Rahmen der Landeserstaufnahme, aber auch im Rahmen der kommunalen Unterbringung, haben die verantwortlichen Akteur*innen in den Ministerien, Verwaltungen, Landkreisen und kreisfreien Städten, zivilgesellschaftliche Akteur*innen und vor allem die Bewohner*innen der Einrichtungen vor große Herausforderungen gestellt. Dem Einsatz, der Geduld und Ausdauer aller Beteiligten gebührt unser aller Dank.

Aus den Erfahrungen im Rahmen der täglichen Arbeit und auf Grundlage ihrer fachlichen Expertise haben die Mitglieder des Runden Tisches für Zuwanderung und Integration, gegen Rassismus aus ihrer Sicht sinnvolle Maßnahmen zur Ausgestaltung menschenfreundlicher und der Würde jeder*s einzelnen Menschen entsprechenden Rahmenbedingungen in Notsituationen – wie der aktuellen Quarantänesituation –, aber auch grundsätzlich für die Unterbringung und Versorgung von Schutzsuchenden in Sachsen-Anhalt diskutiert und daraus Empfehlungen formuliert. Diese knüpfen zum Teil an bereits im Rahmen der Erarbeitung des Landesintegrationskonzeptes zusammengetragene Inhalte an, führen diese teilweise weiter aus bzw. formulieren neue Vorschläge für Handlungsmaßnahmen in der aktuellen Quarantänesituation.


Vorstand des Runden Tisches für Zuwanderung und Integration, gegen Rassismus:

Vorsitzender des Runden Tisches, Manfred Seifert,
Auslandsgesellschaft Sachsen-Anhalt e.V.,
Flüchtlingsrat Sachsen-Anhalt e.V.,
Landesnetztwerk Migrantenorganisationen Sachsen-Anhalt e.V.,
Multikulturelles Zentrum Dessau e.V.,
Caritasverband für das Bistum Magdeburg e.V. (beratend)

Erstunterzeichnende neben dem Vorstand des Runden Tisches/ Mitglieder des Runden Tisches für Zuwanderung und Integration, gegen Rassismus:
Beratungsstelle für Opfer rechter Gewalttaten Anhalt/Bitterfeld/Wittenberg,
Caritasverband für das Bistum Magdeburg e.V.,
Der Paritätische Wohlfahrtsverband – Landesverband Sachsen-Anhalt e.V.,
Deutsches Rotes Kreuz – Landesverband Sachsen-Anhalt e.V.,
Diakonie Mitteldeutschland,
.lkj) Landesvereinigung kulturelle Jugendbildung Sachsen-Anhalt e. V. sowie
refugium e.V.

Als zentrale Empfehlungen ergeben sich:

I. Empfehlungen zu Quarantänemaßnahmen aller Sammelunterbringungen

  • Kontinuierliche Anpassung der Rahmenbedingungen und Maßnahmen für Unterbringung, Betreuung und Versorgung an die gesetzlichen Vorgaben, inkl. aktueller Verordnungen;
  • Implementierung einer Arbeitssgruppe aus staatlichen und nichtstaatlichen relevanten Krisenbewältigungsakteur*innen vor Ort;
  • Herstellung von Transparenz über geplante Maßnahmen und deren Umsetzung;
  • Einbeziehung der Bewohner*innen mit dem Ziel selbstgestalteter, partizipativer Quarantäne inklusive der Etablierung regelmäßiger Austauschmöglichkeiten mit Verantwortlichen;
  • Sicherstellung ausreichender Betreuungs-, Beratungs-, und Versorgungsinfrastruktur sowie Sicherstellung der Einhaltung des Arbeitsschutzes;
  • Beschränkung freiheitsentziehender Maßnahmen auf kleinstnötige Gruppe.

II. Nach Beendigung der Quarantänemaßnahmen:

Grundsätzliche Überlegungen zur Landeserstaufnahme und zur kommunalen Unterbringung in Landkreisen und kreisfreien Städten in Sachsen-Anhalt

  • Überarbeitung des Landesaufnahmegesetzes mit Festschreibung des überarbeiteten Unterbringungskonzeptes, Gewaltschutzkonzeptes und Beschwerdemanagementkonzeptes mit ausreichender finanzieller Ausstattung zur Umsetzung der notwendigen Maßnahmen;
  • Sicherstellung des Selbstbestimmungsrechts der Bewohner*innen u.a. bei Essensversorgung, Zugang zu Informationen;
  • Etablierung partizipativer und transparenter Strukturen unter Gewährleistung der Einbindung der Bewohner*innen in Entscheidungsprozesse;
  • Sicherstellung ausreichender Betreuungs-, Beratungs-, und Versorgungsinfrastruktur sowie Sicherstellung der Einhaltung des Arbeitsschutzes.

Im Besonderen im Rahmen der Landeserstaufnahme

  • Verkürzung der Verweildauer in Landeserstaufnahmeeinrichtungen;
  • Beschränkung der Einrichtungsgröße auf höchstens bis zu 200 Personen mit abgetrennten Wohneinheiten;
  • Sicherstellung einer zukünftigen Regelbeschulung von Kinder und Jugendlichen im schulfähigen Alter.

Im Besonderen im Rahmen der kommunalen Unterbringung

  • ausschließlich dezentrale Unterbringung in eigenen Wohnungen bzw. Wohneinheiten

[Stand 28.04.2020]

Das Positionspapier inklusive ausführlicherer Empfehlungen hier: 20200428_RT_FR-ST_Positionspapier_Unterbringung_von_Geflüchteten_LAE und GUs



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