[HBS] Deutsches Aufenthaltsrecht im Wandel – Eine Chronik

„Die Agenda der Gesetzesverschärfungen folgt einem rechten Diskurs der Abschottung und Abschreckung, der nichts mit den tatsächlichen Herausforderungen bei der Aufnahme, Versorgung und Integration von Schutzsuchenden zu tun hat,“ so in ihrem Kommentar Filiz Polat, migrationspolitische Sprecherin der Bundestagsfraktion Bündnis 90/Die Grünen. Wie sich das deutsche Aufenthaltsgesetz seit dem Sommer 2015 entwickelt hat, fasst Florian Christl in einer Chronik zusammen.

Das Aufenthaltsgesetz (AufenthG) gilt als Hauptbestandteil (Artikel 1) des deutschen Zuwanderungsgesetzes und dient der Regelung von Einreise, Aufenthalt, Erwerbstätigkeit und Aufenthaltsbeendigung von Ausländern aus Drittstaaten in der Bundesrepublik Deutschland. Seit dem 1. Januar 2005 ersetzt es das im Wesentlichen von 1965 an bestehende (und zuletzt im Jahr 1990 durch eine Neufassung überarbeitete) Ausländergesetz (AuslG). In der Folge des starken Anstiegs der Asylbewerberzahlen im Jahr 2015 wurden seitens der Bundesregierung zahlreiche Neuregelungen im deutschen Aufenthalts- und Asylrecht vorangetrieben. Ein Überblick seit dem Sommer 2015:

Überblick über die Neuregelungen der Bundesregierung

2015               2016               2017               2018               2019

Hier gehts zum Beitrag mit der Übersicht der Gesetzesänderungen: http://heimatkunde.boell.de/2019/05/14/deutsches-aufenthaltsrecht-im-wandel-eine-chronik



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