„Ausländerbeschäftigungsförderungsgesetz“ seit 01.08.2019 in Kraft

Seit 01.08.2019 ist das sog. „Ausländerbeschäftigungsförderungsgesetz“ in Kraft (siehe Bundesgesetzblatt). Dieses Gesetz tritt als erstes von allen Gesetzesänderungen, die mit dem sog. Migrationspaket beschlossen wurden, in Kraft.

Das Gesetz regelt den Zugang von Ausländer*innen zu Leistungen der Ausbildungs- und Beschäftigungsförderung neu.

Damit können jetzt grundsätzlich alle Ausländer*innen unabhängig von ihrer Staatsangehörigkeit und ihrem Aufenthaltsstatus alle Leistungen der Bundesagentur für Arbeit erhalten, wenn kein Arbeitsverbot besteht und das SGB III nicht bei der jeweiligen Leistung für einzelnen Migrant*innengruppen weitere Voraussetzungen formuliert oder Ausschlüsse vorsieht.

Dr. Barbara Weiser vom Caritasverband hat im Rahmend es IvAF-Netzwerkes eine Übersicht über die Änderungen durch das Ausländerbeschäftigungsförderungsgesetz verfasst, die hier zu finden ist:
Übersicht Caritas Änderungen Ausländerbeschäftigungsförderungsgesetz <http://azf3.de/wp-content/uploads/2019/08/Auslndbschftgngsfrdrngsgesetz-Uebersicht-Aenderungen-CV_25-06-2019.pdf>

Eine sehr hilfreiche Übersicht über alle mit dem Migrationspaket beschlossenen Änderungen hat Claudius Voigt von der GGUA für die Fachstelle IQ Einwanderung erstellt und findet sich hier:
Übersicht GGUA Migrationspaket <http://azf3.de/wp-content/uploads/2019/08/FE_Übersicht_Migrationspaket_19-06-28.pdf>



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