[FR-B] Handlungsoptionen im Fall von Abschiebungen aus Sammelunterkünften Eine Handreichung für Sozialarbeiter_innen und Betreuer_innen

https://fluechtlingshelfer.info/start/detail-start/news/handlungsoptionen-im-fall-von-abschiebungen-aus-sammelunterkuenften/

Wer Geflüchtete in einer Sammelunterkunft betreut – ob haupt- oder ehrenamtlich – wird in der Regel damit konfrontiert, dass die Polizei Menschen zur Abschiebung abholen will. Für Sozialarbeiter*innen und andere Menschen, deren Aufgabe die Unterstützung der Geflüchteten ist, stellt sich dann die Frage: Welche Handlungsoptionen haben sie? Welche Rechte? Welche Pflichten? Eine Handreichung des Berliner Flüchtlingsrats gibt dazu Auskunft.

Soziale Arbeit mit Geflüchteten steht oft im Spannungsfeld zwischen den Interessen der Geflüchteten und den Interessen des Staates. Sozialarbeiter*innen, aber auch ehrenamtliche Unterstützer*innen, stehen daher in Praxis vor Konflikten – etwa: Was tun, wenn die Polizei sie auffordert, an der Abschiebung einer von ihnen unterstützten Person mitzuwirken, indem sie deren Aufenthaltsort verrät?

Die Handreichung „Handlungsoptionen im Fall von Abschiebungen aus Sammelunterkünften“ gibt dazu sehr wichtige Auskünfte. So haben Sozialarbeiter*innen vor dem Hintergrund rechtlicher und berufsethischer Erwägungen nur sehr begrenzte Pflichten zur Kooperation mit der Polizei und vor allem Pflichten gegenüber den Ihnen anvertrauten Geflüchteten. Dasselbe gilt für Ehrenamtliche.

Ein Beispiel: Den Aufenthaltsort einer Person, die abgeschoben werden soll, dürfen Sozialpädagog*innen der Polizei etwa gar nicht verraten, so die Rechtsauffassung der Verfasser*innen des Leitfadens: Nach § 203 StGB dürfen staatlich anerkannte Sozialarbeiter*innen und ihre „Gehilf_innen“ (das können etwa Ehrenamtliche sein) keine Auskünfte über persönliche Geheimnisse der von ihnen betreuten oder beratenen Menschen geben.

Einige rechtliche Hintergründe (etwa zum Thema, was die Polizei darf und was nicht) sind landesspezifisch, sodass außerhalb Berlins manches anders geregelt sein kann als in der Handreichung beschrieben. Dennoch ist die Handreichung auf jeden Fall auch für Ehrenamtliche oder Sozialarbeiter*innen und andere Beschäftigte in Sammelunterkünften außerhalb Berlins relevant.

=> Flüchtlingsrat Berlin: Handlungsoptionen im Fall von Abschiebungen aus Sammelunterkünften Eine Handreichung für Sozialarbeiter_innen und Betreuer_innen (PDF, 25 Seiten, Stand Dezember 2017)

(Ab Januar 2018 soll die Handreichung auch als Broschüre beim Flüchtlingsrat Berlin vorliegen)



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