Wegweiser: Minderjährig & allein

Ich bin minderjährig und allein (das heißt nicht älter als 17 Jahre und ohne meine Eltern in Deutschland)

Besondere Rechte für Minderjährige ohne Familie

Du bist noch nicht 18 Jahre alt und allein nach Deutschland gekommen – das heißt ohne deine Eltern oder andere sorgeberechtigte Personen?

Dann giltst du als unbegleitet minderjährig und hast Anspruch auf eine angemessene Unterstützung und Versorgung. Deshalb ist es sehr wichtig, dass du dein wahres Alter so früh wie möglich mitteilst und auch sagst, dass du ohne deine Eltern gekommen bist.

Wende dich an das Jugendamt in dem Landkreis, in dem du jetzt bist. Dieses führt mit dir ein Gespräch und nimmt dich »in Obhut«. Das heißt, du kommst in eine Einrichtung für Kinder oder Jugendliche. Du bekommst einen Vormund, der wichtige Entscheidungen in deinem Interesse trifft. Zum Beispiel: ob du einen Asylantrag stellst oder einen anderen Antrag für eine Aufenthaltsperspektive in Deutschland, wo du wohnen wirst, welche Schule du besuchen wirst und so weiter.

Wichtig:

Das Jugendamt muss feststellen, ob du tatsächlich minderjährig bist.

Wenn du keine Ausweispapiere hast, wird die Minderjährigkeit durch eine sogenannten „Inaugenscheinnahme“ festgestellt. Dabei wird anhand der äußeren Erscheinung (Größe, Bartwuchs, Gesichtszüge etc.) und der persönlichen Reife eingeschätzt, ob du als minderjährig oder als erwachsen giltst.

Es kann auch ein medizinisches Verfahren zur Altersfeststellung durchgeführt werden. Das medizinische Verfahren kann eine körperliche Untersuchung, zahnmedizinische Untersuchung und das Röntgen der Handknochen oder Schlüsselbeinknochen umfassen. Eine ärztliche Untersuchung darf aber nur mit Zustimmung erfolgen.

Deine besonderen Rechte

  • Beachtung deiner kinderspezifischen Fluchtgründe
  • Anhörung zu deinen Fluchtgründen durch eine besonders geschulte Person (Sonderbeauftragte* für unbegleitete Minderjährige)
  • in der Regel Schutz vor Abschiebung bis zum 18. Geburtstag
  • rechtliche Vertretung durch einen Vormund oder eine Vormundin
  • Unterstützung durch die Kinder- und Jugendhilfe
  • Zusammenwohnen mit anderen Jugendlichen oder in einer Pflegefamilie
  • Schutz vor Gewalt, schlechter Behandlung oder Ausbeutung
  • Zugang zu Bildung
  • Ruhe, Freizeit und Spielׅ
  • und viele mehr

Beratungsstellen für unbegleitete Minderjährige

Kontakt zum Jugendamt: 
https://jugendamt.org/jugendaemter-sachsen-anhalt/

Beschwerdestelle: 
https://ombud-lsa.de/kinder_und_jugendliche/

Jugendmigrationsdienste:
Informationen und Hinweise erhalten junge Menschen mit Migrationshintergrund auf dem JMD-Portal, das bundesweit rund 500 Jugendmigrationsdienste verschiedener Träger versammelt. Auf der Startseite findest Du über eine Suchfunktion auch den Jugendmigrationsdienst vor Ort.

Projekt SENSA:
beim Flüchtlingsrat Sachsen-Anhalt mit dem Schwerpunkt unbegleitete minderjährige Geflüchtete

Die gesammelten Informationen wurden durch das Projekt SENSA aufbereitet und zur Verfügung gestellt. Das Projekt wird finanziert von der Europäischen Union (AMIF), kofinanziert vom Land Sachsen-Anhalt, dem Freistaat Thüringen und der UNO Flüchtlingshilfe.