Wegweiser: Behinderung
Ich habe eine oder mehrere Behinderungen
Besondere Rechte für Menschen mit Beeinträchtigungen
Sie haben eine Behinderung, die Sie im alltäglichen Leben und bei der Teilnahme am sozialen Leben beeinträchtigt?
Eine Behinderung liegt vor, wenn Ihre körperlichen Funktionen, Ihre geistigen Fähigkeiten oder Ihr seelischer Zustand um mindestens sechs Monate gegenüber dem dafür typischen Alter abweicht. Auch Sinne wie Sehen und Hören können eingeschränkt sein.
Als Person mit einer Behinderung haben Sie einen Anspruch auf eine angemessene Unterstützung. Wenden Sie sich an die für Sie zuständige Asylverfahrensberatung / Soziale Beratung vor Ort. Diese hilft Ihnen bei einem ersten Arztkontakt. Es ist wichtig, dass Sie sich Ihre Behinderung(en) attestieren lassen und diese Bescheinigungen dem BAMF (Bundesamt für Migration und Flüchtlinge) vorlegen.
Bei der Entscheidung über den Asylantrag können Behinderungen eine Rolle spielen, wenn eine Person aufgrund ihrer Behinderungen verfolgt wird, wenn aufgrund einer fehlenden medizinischen Versorgung im Herkunftsland im Falle einer Rückkehr eine schwerwiegende oder lebensbedrohliche Verschlechterung des Gesundheitszustands droht, wenn die Person aufgrund ihrer Behinderungen den eigenen Lebensunterhalt nicht sichern könnte oder keine andere Unterstützungsmöglichkeiten (staatliche oder familiäre Hilfe) zur Verfügung stehen, so dass eine Verelendung droht.
Ihre besonderen Rechte
- Beachtung Ihrer Behinderung im Asylverfahren
- Berücksichtigung Ihrer Behinderung in der Anhörung zum Asylverfahren (beispielsweise ein Dolmetscher für eine Ihnen bekannte Gebärdensprache, wenn Sie gehörlos sind)
- Unterstützung im Asylverfahren, um sicherzustellen, dass Sie alle Gründe für Ihren Asylantrag darlegen können
- Unterbringung und Versorgung, die Ihren Bedürfnissen entspricht
- Unterstützung bei Anträgen auf Schwerbehinderung
- Teilweise Gewährung eines behindertenbedingten Mehrbedarfs sowie von Heil- und Hilfsmitteln (z.B. Rollstühle, Prothesen, Brillen, Hörhilfen)
- Besondere Unterstützung bei der Bewältigung des Alltags
Beratungsstellen für Personen mit Behinderung
EUTB – ergänzende unabhängige Teilhabeberatung:
EUTB berät sie zu Unterstützungsmöglichkeiten und hilft bei Anträgen oder dabei Ihre Behinderung offiziell feststellen zu lassen
Kontakt: eutb.magdeburg@malteser.org
Landkreise haben jeweils eigene Gleichstellungsbeauftragte:
Gleichstellungsbeauftragte Stendal
Tel: +49 3931 60-7041
E-Mail: gleichstellung@landkreis-stendal.de
Gleichstellungsbeauftragte Halberstadt
Tel: +49 3941 551003
E-Mail: gleichstellung@halberstadt.de
Sinnesberatungsstellen in Sachsen-Anhalt
EmISA – Empowerment und Inklusion in Sachsen-Anhalt (LAMSA)
Das Projekt unterstützt Menschen mit Behinderungen dabei, einen besseren Zugang zu bereits bestehenden Unterstützungsangeboten zu erhalten. Die Berater*innen an den Standorten Halle, Magdeburg und Dessau-Roßlau bieten mehrsprachige Beratungen und Begleitungen an.
miko – miteinander kommunizieren (AWO, Magdeburg)
Begegnungsangebote, Beratung und Begleitung für und mit Menschen mit Migrationshintergrund und Behinderungen in Magdeburg.
Crossroads – Flucht.Migration.Behinderung
Telefonische Erstberatung
Die gesammelten Informationen wurden durch das Projekt SENSA aufbereitet und zur Verfügung gestellt. Das Projekt wird finanziert von der Europäischen Union (AMIF), kofinanziert vom Land Sachsen-Anhalt, dem Freistaat Thüringen und der UNO Flüchtlingshilfe.



