Wegweiser für Asylsuchende
Besondere Schutzbedarfe im Asylverfahren
Ein digitaler Wegweiser für vulnerable Schutzsuchende
Wer gilt als „besonders schutzbedürftig“ oder „vulnerabel“? Welche Rechte und Ansprüche haben Sie im Asylverfahren, wenn Sie besondere Unterstützung brauchen? Wer kann Sie beraten und wo können Sie Unterstützung finden?
Dieser Wegweiser soll Ihnen dabei helfen herauszufinden, ob Sie besonders schutzbedürftig sind und wie Sie daraus resultierende besondere Rechte und Hilfen im Asylverfahren in Anspruch nehmen können.
Bitte beachten Sie, dass dieser Wegweiser nur eine erste Hilfe ist. Darum ist es wichtig, dass Sie sich persönlich beraten lassen und / oder anwaltlichen Rat einholen. Sie finden in diesem Wegweiser auch Hinweise, wo Sie in Sachsen-Anhalt Unterstützung bekommen können.
Besonders verletzliche Personen
Als „besonders verletzlich“, „schutzbedürftig“ oder „vulnerabel“ gelten Sie, wenn aus den folgenden Punkten einer oder mehrere auf Sie zutreffen.
Wenn eine oder mehrere der Beschreibungen auf Ihre persönliche Situation zutreffen, können Sie während Ihres Asylverfahrens entsprechend Ihrer Bedürfnisse versorgt werden und Unterstützung erhalten. Darum ist es wichtig, dass Sie sagen, wie Ihre besondere Situation ist.
Sagen Sie, dass Sie Unterstützung brauchen!
Der Asylantrag in Deutschland
Stand Februar 2025
Wenn Sie in Deutschland einen Asylantrag gestellt haben oder gerade angekommen sind und einen Asylantrag stellen möchten, haben Sie immer ein Recht darauf, unabhängig beraten zu werden. Sie brauchen einen Berater oder eine Beraterin und/oder einen Anwalt oder eine Anwältin, die Wissen über das Asylverfahren in Deutschland haben.
Alle Menschen, die in Deutschland Schutz suchen, bringen ihre eigene Geschichte und viele Erfahrungen mit. Aber: Unter bestimmten Umständen haben Sie Anspruch auf besondere Unterstützung.
Mit dem Stellen des Asylantrags muss darum geprüft werden, ob Sie als „besonders schutzbedürftig“ oder „vulnerabel“ gelten und welche besonderen Bedürfnisse und Rechte Sie gegebenenfalls haben. Denn das europäische Recht sagt, dass die spezielle Situation von Menschen, die als „besonders schutzbedürftig« angesehen werden, auch besonders berücksichtigt werden muss, damit alle gleiche Chancen auf ein faires Asylverfahren haben.
Auch wenn es Ihnen schwerfällt über schreckliche Erfahrungen zu sprechen, ist es wichtig, es frühzeitig zu tun, da es entscheidend für den Ablauf und den Ausgang des Asylverfahrens sein kann.
Wenn Sie noch keinen Kontakt zu einer Beratungsstelle oder zu unterstützenden Menschen vor Ort haben, wenden Sie sich bitte an eine der folgenden Stellen.
Asylverfahrensberatung der Caritas (Halberstadt, Magdeburg, Stendal)
berät Sie zu allen Fragen rund um das Asylverfahren
E-Mail: zast@caritas-halberstadt.de
Asylverfahrensberatung für vulnerable Schutzsuchende (des PSZ)
Sudenburger Wuhne 4
39112 Magdeburg
Sebastian Machoczek / Natalia Furman
Mobil: +49 160 4601647
E-Mail: avb@psz-sachsen-anhalt.de
Die gesammelten Informationen wurden durch das Projekt SENSA aufbereitet und zur Verfügung gestellt. Das Projekt wird finanziert von der Europäischen Union (AMIF), kofinanziert vom Land Sachsen-Anhalt, dem Freistaat Thüringen und der UNO Flüchtlingshilfe.



