Impfungen für Menschen in Sammelunterkünften
In Sachsen-Anhalt können sich aktuell Personen mit der Priorität 1 sowie Personen unter 65 Jahren der Priorität 2 impfen lassen, sofern in ihrer Region allen unter 65-Jährigen der Priorität 1 ein Impfangebot unterbreitet worden ist. Zur Priorisierungsgruppe 2 gehören auch Personen, die in Gemeinschaftsunterkünften und Erstaufnahmeeinrichtungen untergebracht oder tätig sind.
Nach Informationen des Sozialministeriums kann aufgrund der immer noch viel zu geringen vorhandenen Impfstoffmenge wohl frühestens im April/Mai mit einer entsprechenden Impfung gerechnet werden, sofern nicht die Voraussetzungen der CoronaImpfV im Einzelfall für eine vorhergehende Impfung vorliegen.
Die Organisation und Durchführung der Impfungen wird durch die jeweiligen Impfzentren, in deren Einzugsbereich die Einrichtungen liegen, erfolgen. Derzeit werden die Zahlen zu „Impfwilligen“, zu bedienenden Altersgruppen sowie zur Gruppengröße jener, die bereits eine Infektion hinter sich haben, ermittelt.
Um schon jetzt mit Bewohner*innen möglichst gut dazu ins Gespräch kommen zu können, möchten wir auf das mehrsprachige Informationsmaterial vom Robert-Koch-Institut zu mRna– und Vektor-Impfstoffen hinweisen.