Wegweiser: Schwere Krankheit
Ich bin schwer krank
Besondere Rechte für kranke Menschen
Haben Sie seit Ihrer Geburt oder später im Leben entstandene körperliche Erkrankungen, wie zum Beispiel Diabetes, Gelenkerkrankungen, Tumorerkrankungen, Herz-Kreislauf-Erkrankungen oder chronische Schmerzen?
Dann haben Sie Anspruch auf eine angemessene Unterstützung und Versorgung. Wenden Sie sich an die für Sie zuständige Soziale Beratung vor Ort. Diese hilft Ihnen beim ersten Arztkontakt. Es ist wichtig, dass Sie sich Ihre Erkrankungen attestieren lassen und diese Bescheinigungen dem BAMF (Bundesamt für Migration und Flüchtlinge) vorlegen.
Ihre besonderen Rechte
- Beachtung Ihrer besonderen gesundheitlichen Situation im Asylverfahren
- Berücksichtigung Ihrer schweren Erkrankung in der Anhörung zum Asylverfahren
- Angemessene Unterbringung mit einer guten medizinischen Versorgung, Einkaufsmöglichkeiten, Zugang zum öffentlichen Nahverkehr
- Unterstützung bei der Bewältigung Ihres Alltags
- und viele mehr
Beratungsstellen für schwer Kranke
Wenden Sie sich an die für Sie zuständige Soziale Beratung vor Ort.
Die gesammelten Informationen wurden durch das Projekt SENSA aufbereitet und zur Verfügung gestellt. Das Projekt wird finanziert von der Europäischen Union (AMIF), kofinanziert vom Land Sachsen-Anhalt, dem Freistaat Thüringen und der UNO Flüchtlingshilfe.



