Wegweiser: Allein mit Kind

Ich bin alleine mit Kind / mehreren Kindern hier

Besondere Rechte für Alleinerziehende

Sie sind allein mit Ihren minderjährigen Kindern nach Deutschland gekommen? Sie wurden vielleicht auf der Flucht getrennt? Oder Sie haben sich in Deutschland von dem anderen Elternteil getrennt? Als alleinerziehende Person haben Sie Anspruch auf eine angemessene Unterstützung.

Ihre besonderen Rechte

  • Beachtung Ihrer Situation als Alleinerziehende im Asylverfahren
  • Möglichkeit der internationalen Suche nach Familienangehörigen
  • Familienzusammenführung innerhalb Deutschlands oder Europas, wenn ein Zusammenleben gewünscht ist
  • sichere Unterbringung in der Gemeinschaftsunterkunft mit anderen Familien (bei alleinerziehenden Frauen: mit anderen alleinerziehenden Frauen)
  • Bereitstellen eines betreuten Spielbereichs für ihre Kinder in der Gemeinschaftsunterkunft
  • Beratung und Leistungen des Jugendamtes, wie sozialpädagogische Familienhilfe/Hilfen zur Erziehung, Übernahme von Betreuungskosten in Notfällen, wie Krankenhausaufenthalten
  • Beratung bei Trennung, Scheidung, Erziehungsfragen
  • und viele mehr

Beratungsstellen für Alleinerziehende

Die gesammelten Informationen wurden durch das Projekt SENSA aufbereitet und zur Verfügung gestellt. Das Projekt wird finanziert von der Europäischen Union (AMIF), kofinanziert vom Land Sachsen-Anhalt, dem Freistaat Thüringen und der UNO Flüchtlingshilfe.