Beschwerden

Wenn Sie rund um das Thema Flucht und Asyl eine unfaire oder diskriminierende Situation erlebt haben, können Sie diese melden und sich beschweren. So können Umstände geändert und diskriminierende Situationen in Zukunft hoffentlich vermieden werden. Für unsere Arbeit im Flüchtlingsrat ist es von großer Bedeutung, einen guten Überblick über Probleme und Beschwerdefälle in Sachsen-Anhalt zu bekommen. Daher bitten wir Sie, Ihre Fälle in unser Beschwerdeformular einzutragen. Für die präzise Bestimmung, gegen wen oder was sich Ihre Beschwerde richtet, möchten wir Sie bitten, alle relevanten Informationen (Umstände der Anhörung, ggf. Namen) anzugeben. Ihre Daten werden vertraulich behandelt und nicht ohne Ihr Einverständnis an Dritte weitergegeben. Alle Angaben werden unverschlüsselt an uns gesendet. Bitte geben Sie persönliche Daten nur mit dem Einverständnis der betroffenen Person weiter. Sie können einen Fall auch anonymisiert oder nur in Stichpunkten eintragen. Jede Art von Hinweis ist für uns hilfreich.

Bitte beachten Sie, dass wir nur in Ausnahmefällen einzelne Beschwerden begleiten können. Sollten Sie Unterstützung benötigen, vermitteln wir Sie aber gerne. Vielen Dank.

Die offizielle Beschwerdestelle des Landes Sachsen-Anhalt ist beim Landesverwaltungsamt angesiedelt, das die Fachaufsicht über die Erstaufnahmeeinrichtungen und Ausländerbehörden ausübt. Hier finden Sie dazu weitere Informationen (u.a. als mehrsprachiger Flyer) und den Kontakt: https://lvwa.sachsen-anhalt.de/das-lvwa/kommunales-ordnung-verbraucherschutz-migration/auslaenderangelegenheiten-koordinierung-erstaufnahme/obere-beschwerdestelle.

Beschwerde einreichen:

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Wenn Sie uns Ihre Beschwerdemeldung zukommen lassen, werden Ihre Angaben aus dem Anfrageformular inklusive der ggf. von Ihnen dort angegebenen Kontaktdaten zwecks Bearbeitung der Beschwerde und für den Fall von Anschlussfragen bei uns gespeichert. Die Verarbeitung dieser Daten erfolgt auf Grundlage von Art. 6 Abs. 1 lit. b) DSGVO, sofern Ihre Anfrage mit der Erfüllung eines Vertrags zusammenhängt oder zur Durchführung vorvertraglicher Maßnahmen erforderlich ist. In allen übrigen Fällen beruht die Verarbeitung auf unserem berechtigten Interesse an der effektiven Bearbeitung der an uns gerichteten Anfrage (Art. 6 Abs. 1 lit. f) DSGVO).