Kategorie: Besondere Schutzbedarfe
Unter allen geflüchteten Menschen hebt die Europäische Union in ihrer Aufnahmerichtlinie manche Personengruppen als besonders schutzbedürftig hervor. Dies ist im Artikel 21 der EU-Richtlinie festgehalten und zählt Minderjährige, Menschen mit Behinderung, Menschen mit schweren körperlichen oder psychischen Erkrankungen, Schwangere, Alleinerziehende, Opfer von Menschenhandel, Folter oder psychischer, physischer und sexualisierter Gewalt sowie ältere Menschen zu dieser Gruppe. Andere Verfolgungsgründe, wie Geschlecht und sexuelle Orientierung können auch eine besondere Schutzbedürftigkeit darstellen. Die Liste ist nicht abschließend.
Durch diese Feststellung soll eine angemessene Versorgung, Gesundheit und Ausgleich der Benachteiligung gewährleistet werden. Jedoch gibt es in der Realität viele Hürden, die die Anerkennung besonderer Schutzbedarfe erschweren. Genauere Informationen finden Sie auf der Seite Besondere Schutzbedarfe.
Nachstehend finden Sie Beiträge zum Thema:
Empfehlungen an ein Gewaltschutzkonzept zum Schutz vor geschlechtsspezifischer Gewalt in sogenannten Gemeinschaftsunterkünften
Der Paritätische Gesamtverband hat eine Arbeitshilfe „Empfehlungen an ein Gewaltschutzkonzept zum Schutz von Frauen und Kindern vor geschlechtsspezifischer Gewalt in Gemeinschaftsunterkünften“ veröffentlicht. Die Empfehlungen möchte auf die besonderen Situationen und Bedarfe von Frauen und Kindern, die aus ihrer Heimat fliehen mussten, aufmerksam machen und auf bestehende Schutzlücken hinweisen. http://www.paritaet-hamburg.de/fileadmin/Jugend-_und_Familienhilfe/2015-07-parit_empf_gewaltschutzkonzept_gemeinschaftsunterkuenfte_web.pdf Ebenfalls der Hinweis auf die aktuelle…
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