Betroffene von Menschenhandel

Besonderer Schutzbedarf für Betroffene von Menschenhandel

Menschenhandel liegt vor, wenn eine Person unter Ausnutzung einer persönlichen Zwangslage angeworben, weitergegeben, befördert oder aufgenommen und in eine Ausbeutungssituation gebracht wird. Die Anwerbung kann sowohl in Deutschland als auch im Ausland stattfinden. Menschenhandel liegt also nicht erst dann vor, wenn Menschen zum Zweck der Ausbeutung nach Deutschland gebracht werden.

Der Zwang, der als Mittel zur Ermöglichung der Ausbeutung eingesetzt wird, kann verschiedene Formen annehmen, z.B. psychische oder physische Gewalt, Erpressung, Isolation, Ausnutzen einer hilflosen Lage oder Einbehalten von Papieren und verdientem Geld. Wichtige Elemente sind dabei Nötigung, Zwang und Täuschung. Bei Personen unter 21 Jahren liegt allerdings auch ohne diese Elemente Menschenhandel vor. (siehe Factsheet des Bundesweiten Koordinierungskreises gegen Menschenhandel)

Informationen zum Thema Betroffene von Menschenhandel

Aktuelle Meldungen zum Thema besonderer Schutzbedarf

Kommentar zum Erlass zum Leistungsausschluss nach § 1 Abs. 4 AsylbLG

Das Innenministerium von Sachsen-Anhalt hat am 22.8.25 Anwendungshinweise zum Leistungsausschluss nach § 1 Abs. 4 AsylbLG an die lokalen Behörden ...

[Fachtag] Save the Date: 22.04.2026 | Besondere Schutzbedarfe im Asylverfahren

[Save the Date] Fachtag: Besondere Schutzbedarfe im Asylverfahren – Identifizierung und bedarfsgerechte Versorgung in Sachsen-Anhalt und Thüringen Datum: Mittwoch, 22.04.2026 ...

[Fortbildung] zur qualitativen Kompetenzvertiefung in der Arbeit mit Geflüchteten mit besonderen Schutzbedarfen

Im Rahmen des Projekts SENSA – Sensibilisierung zu besonderen Schutzbedarfen von asylsuchenden Menschen in Sachsen-Anhalt und Thüringen laden wir Sie ...

[Fortbildung] „Menschen mit Behinderung im Asylverfahren“

Im Rahmen des Projekts SENSA – Sensibilisierung zu besonderen Schutzbedarfen von asylsuchenden Menschen in Sachsen-Anhalt und Thüringen laden wir Sie ...

[Mehrsprachiges Factsheet] Geschlechtsspezifische Verfolgung als besonderer Schutzbedarf im Asylverfahren

  Nach europäischem Recht haben bestimmte Personengruppen ein Anrecht auf besonderen Schutz und bedarfsgerechte Unterstützung, um Benachteiligungen im Asylverfahren und ...

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besonderer Schutzbedarf

Die gesammelten Informationen wurden durch das Projekt SENSA aufbereitet und zur Verfügung gestellt. Das Projekt wird kofinanziert von der Europäischen Union (AMIF), vom Land Sachsen-Anhalt, dem Freistaat Thüringen und der UNO Flüchtlingshilfe.