Gewaltschutz

Gewaltschutzkonzepte wirken strukturell (den durch die Sammelunterbringung) bedingten Konflikten und individuellen Gefährdungen entgegen. Gewaltschutz meint dabei weitaus mehr als Konflikte zwischen Bewohner*innen vorzubeugen. So wird auch die besondere Schutzbedürftigkeit vieler Menschen (bspw. alleinstehende Frauen, Kinder, wegen Geschlechtsidentität Verfolgte) berücksichtigt. Dazu gehören unter anderem Beschwerdemanagement, Konfliktlösungsstrategien, Rückzugsräume und speziell geschulte Ansprechpartner*innen des Personals.

Gewaltschutzkonzepte sind unbedingt notwendig und rechtlich verbindlich gefordert. Dabei basiert das Recht auf eine menschenwürdige Unterbringung und Schutz vor Gewalt auf nationalen und internationalen Abkommen sowie deutschem Recht.

Die Bundesinitiative Schutz von geflüchteten Menschen in Flüchtlingsunterkünften wurde im Jahr 2016 vom Bundesministerium für Familie, Senioren, Frauen und Jugend (BMFSFJ) und dem Kinderhilfswerk der Vereinten Nationen (UNICEF) zusammen mit den Wohlfahrtsverbänden und weiteren Akteuren ins Leben gerufen. Sie versteht sich als Netzwerk von staatlichen und zivilgesellschaftlichen Organisationen, die die Überzeugung eint, dass geflüchtete Menschen in Flüchtlingsunterkünften den Schutz und die Unterstützung erhalten müssen, die sie für ein gutes Ankommen in Deutschland benötigen.

Auf Grundlage der gebündelten Expertise in der Bundesinitiative wurden mit den „Mindeststandards zum Schutz von geflüchteten Menschen in Flüchtlingsunterkünften“ im Juni 2016 (3. überarbeitete Auflage von 2018) erstmals einheitliche Mindeststandards erarbeitet. Die „Mindeststandards“ dienen als Leitlinien für die Verbesserung des Schutzes von vulnerablen Personen in Flüchtlingsunterkünften und richten sich zum einen an Vertreterinnen und Vertreter von Behörden auf Landes- und kommunaler Ebene, zum anderen an Vertreterinnen und Vertreter von Betreiber- und Trägerorganisationen und Schlüsselpersonen in Flüchtlingsunterkünften.

 

Gewaltschutz in Sachsen-Anhalt

In Sachsen-Anhalt gibt es keine rechtlich verbindlichen und landesweiten Gewaltschutzkonzepte.

Der Leitfaden der Landesregierung von 2018 ist lediglich für die Landesaufnahme­einrichtungen verbindlich udn hat für die Kommunen nur empfehlenden Charakter. Die Maßnahmen bleiben weit hinter den Mindeststandards der Bundesinitiative zurück.

Daher bedarf es dringend einer Überarbeitung des Landesaufnahmegesetzes. Die Inhalte der Leitlinien zur Unterbringung und sozialen Betreuung sowie die Gewaltprävention und verbindliche Gewaltschutzkonzepte in allen Kommunen sollten rechtsverbindlich festgeschrieben werden. Die Einhaltung der Aufnahmerichtlinie kann dadurch konkret eingefordert werden. Ziel sollte sein, dass für jede Unterkunft ein einrichtungsspezifisches Gewaltschutzkonzept vorliegt, das auf einheitlichen Standards basiert und hinsichtlich der baulichen und organisatorischen Fragen jeweils auf die spezifischen Gegebenheiten vor Ort abgestimmt ist. Diese Konzepte müssen transparent und verbindlich sein und konsequent umgesetzt werden.

Leitfaden zum Schutz von Frauen und Kindern vor Gewalt in Erstaufnahmeeinrichtungen des Landes Sachsen-Anhalt (Stand: 12.04.2018)

Schriftliche Stellungnahme des Flüchtlingsrates Sachsen-Anhalt zu dem Entwurf „Leitfaden zum Schutz von Frauen und Kindern vor Gewalt in Erstaufnahmeeinrichtungen des Landes Sachsen-Anhalt“ (Stand: 17.08.2017)

Informationen zum Thema Gewaltschutz

Aktuelle Meldungen zum Thema besonderer Schutzbedarf

Kommentar zum Erlass zum Leistungsausschluss nach § 1 Abs. 4 AsylbLG

Das Innenministerium von Sachsen-Anhalt hat am 22.8.25 Anwendungshinweise zum Leistungsausschluss nach § 1 Abs. 4 AsylbLG an die lokalen Behörden ...

[Fachtag] Save the Date: 22.04.2026 | Besondere Schutzbedarfe im Asylverfahren

[Save the Date] Fachtag: Besondere Schutzbedarfe im Asylverfahren – Identifizierung und bedarfsgerechte Versorgung in Sachsen-Anhalt und Thüringen Datum: Mittwoch, 22.04.2026 ...

[Fortbildung] zur qualitativen Kompetenzvertiefung in der Arbeit mit Geflüchteten mit besonderen Schutzbedarfen

Im Rahmen des Projekts SENSA – Sensibilisierung zu besonderen Schutzbedarfen von asylsuchenden Menschen in Sachsen-Anhalt und Thüringen laden wir Sie ...

[Fortbildung] „Menschen mit Behinderung im Asylverfahren“

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[Mehrsprachiges Factsheet] Geschlechtsspezifische Verfolgung als besonderer Schutzbedarf im Asylverfahren

  Nach europäischem Recht haben bestimmte Personengruppen ein Anrecht auf besonderen Schutz und bedarfsgerechte Unterstützung, um Benachteiligungen im Asylverfahren und ...

Alle Beiträge zum Thema

besonderer Schutzbedarf

Die gesammelten Informationen wurden durch das Projekt SENSA aufbereitet und zur Verfügung gestellt. Das Projekt wird kofinanziert von der Europäischen Union (AMIF), vom Land Sachsen-Anhalt, dem Freistaat Thüringen und der UNO Flüchtlingshilfe.