Wegweiser: Minderjährige

Ich bin minderjährig (das heißt nicht älter als 17 Jahre)

Besondere Rechte für Minderjährige mit Familie

Du bist noch nicht 18 Jahre alt und mit deiner Familie nach Deutschland gekommen? Dann hast du als Minderjährige:r Anspruch auf eine angemessene Unterstützung und Versorgung.

Deine Eltern haben oder deine Mutter / dein Vater hat wahrscheinlich einen Asylantrag für euch als Familie gestellt. Wenn du eigene (kinderspezifische) Fluchtgründe hast (zum Beispiel Zwangsheirat, Kinderhandel, Zwangsarbeit, sexuelle Ausbeutung, häusliche Gewalt, Kindersoldat, Genitalverstümmelung bei Mädchen), dann sollte das in der Anhörung im Asylverfahren gesagt werden.

Bitte deine Eltern oder – wenn du das nicht möchtest – eine Beratungsstelle um Hilfe. Dann kannst du auch persönlich (mit oder ohne deine Eltern) zu deinen eigenen Fluchtgründen angehört werden.

Deine besonderen Rechte

  • Beachtung deiner kinderspezifischen Fluchtgründe im Asylverfahren
  • Familien mit Kindern dürfen nicht länger als 6 Monate in Erstaufnahmeeinrichtungen untergebracht werden
  • Zusammenleben mit deiner Familie in einer geschützten Unterkunft
  • Schutz vor Gewalt, schlechter Behandlung und Ausbeutungssituation
  • Unterstützung durch die Kinder- und Jugendhilfe
  • Zugang zu Bildung
  • und viele mehr

Beratungsstellen für Minderjährige

Beschwerdestelle: 
https://ombud-lsa.de/kinder_und_jugendliche/

Jugendmigrationsdienste:
Einschlägige Informationen und Hinweise erhalten junge Menschen mit Migrationshintergrund auf dem JMD-Portal, das bundesweit rund 500 Jugendmigrationsdienste verschiedener Träger versammelt. Auf der Startseite des JMD-Portals findest Du über eine Suchfunktion auch den Jugendmigrationsdienst vor Ort.

Projekt SENSA:
beim Flüchtlingsrat Sachsen-Anhalt mit dem Schwerpunkt unbegleitete minderjährige Geflüchtete

Die gesammelten Informationen wurden durch das Projekt SENSA aufbereitet und zur Verfügung gestellt. Das Projekt wird kofinanziert von der Europäischen Union (AMIF), vom Land Sachsen-Anhalt, dem Freistaat Thüringen und der UNO Flüchtlingshilfe.