Rückmeldungen zum Chancen-Aufenthaltsrecht

Seit dem 31.12.2022 gilt in Deutschland ein neues Aufenthaltsrecht, das "Chancen-Aufenthaltsrecht" (§104c AufenthG). Personen, die eine Duldung haben und vor dem 31.10.2017 nach Deutschland gekommen sind, können damit eine Aufenthaltserlaubnis für 18 Monate bekommen. Viele Menschen in Sachsen-Anhalt haben bereits einen Antrag auf einen Aufenthaltstitel nach § 104c AufenthG gestellt. Mittlerweile treffen die ersten Entscheidungen ein.

Für viele Menschen, die das Chancen-Aufenthaltsrecht beantragen wollen, existieren trotzdem Hürden. Außerdem verhindern Behörden, wie wir mittlerweile erfahren haben, in nicht wenigen Fällen den Zugang zum Chancen-Aufenthaltsrecht.

Um einen besseren Überblick über Umgang und Entscheidungen der Behörden in Sachsen-Anhalt zu erhalten, bitten wir um Unterstützung und freuen uns, wenn möglichst viele Personen ihre Erfahrungen mit Anträgen auf § 104 c AufenthG mit uns teilen. Dafür können Sie unten stehendes Formular nutzen oder uns direkt per E-Mail an helen.deffner@fluechtlingsrat-lsa.de schreiben.

Rückmeldungen zum Chancen-Aufenthaltsrecht

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Hinweis: Die mit ** markierten Auswahlfelder sind KEINE Voraussetzungen für die Erteilung eines Aufenthaltstitels nach § 104c AufenthG. Dennoch wird teilweise von Ausländerbehörden verlangt, entsprechende Nachweise vorzulegen.

Persönliche Daten

Wenn Sie uns Ihre Rückmeldung zukommen lassen, werden Ihre Angaben aus dem Formular inklusive der von Ihnen dort angegebenen Kontaktdaten zwecks Bearbeitung der Rückmeldung und für den Fall von Anschlussfragen bei uns gespeichert. Die Verarbeitung dieser Daten erfolgt auf Grundlage von Art. 6 Abs. 1 lit. b) DSGVO, sofern Ihre Rückmeldung mit der Erfüllung eines Vertrags zusammenhängt oder zur Durchführung vorvertraglicher Maßnahmen erforderlich ist. In allen übrigen Fällen beruht die Verarbeitung auf unserem berechtigten Interesse an der effektiven Bearbeitung der an uns gerichteten Anfrage (Art. 6 Abs. 1 lit. f) DSGVO).