Besondere Schutzbedarfe
Informationen zum Besonderen Schutzbedarf im Asylverfahren
In aller Kürze: Wen betrifft das?
Zu den besonders schutzbedürftigen Geflüchteten zählen unter anderem Opfer von sexueller Gewalt, Folteropfer und Betroffene von Menschenhandel, aber auch unbegleitete Minderjährige, alleinreisende Frauen, LSBTIQ-Personen sowie Menschen mit Behinderungen und schweren oder chronischen Erkrankungen.
Die gesammelten Informationen wurden durch das Projekt SENSA aufbereitet und zur Verfügung gestellt. Das Projekt wird kofinanziert von der Europäischen Union (AMIF), vom Land Sachsen-Anhalt, dem Freistaat Thüringen und der UNO Flüchtlingshilfe.



