Besondere Schutzbedarfe

Zu den besonders schutzbedürftigen Geflüchteten zählen unter anderem Opfer von sexueller Gewalt, Folteropfer und Betroffene von Menschenhandel, aber auch unbegleitete Minderjährige, alleinreisende Frauen, LSBTIQ-Personen sowie Menschen mit Behinderungen und schweren oder chronischen Erkrankungen.

Auf ihre besonderen Situationen muss im Asylverfahren Rücksicht genommen werden. Dies setzt voraus, dass die besondere Schutzbedürftigkeit überhaupt erkannt wird. Erst so können die Verfahren ihrer Situation angepasst, besondere Bedürfnisse bei den Aufnahmebedingungen sowie z.B. ein Therapiebedarf ermittelt und die nötige spezialisierte Betreuung und Behandlung eingeleitet werden.

 

Im Folgenden finden Sie unsere Beiträge geordnet nach geläufigen Einzelbedarfen. Im konkreten Fall sind viele Menschen jedoch nicht nur einer Kategorie zuzuordnen.

Empfehlungen an ein Gewaltschutzkonzept zum Schutz vor geschlechtsspezifischer Gewalt in sogenannten Gemeinschaftsunterkünften

11. August 2015

Der Paritätische Gesamtverband hat eine Arbeitshilfe „Empfehlungen an ein Gewaltschutzkonzept zum Schutz von Frauen und Kindern vor geschlechtsspezifischer Gewalt in Gemeinschaftsunterkünften“ veröffentlicht. Die Empfehlungen möchte auf die besonderen Situationen und Bedarfe von Frauen und Kindern, die aus ihrer Heimat fliehen mussten, aufmerksam machen und auf bestehende Schutzlücken hinweisen. http://www.paritaet-hamburg.de/fileadmin/Jugend-_und_Familienhilfe/2015-07-parit_empf_gewaltschutzkonzept_gemeinschaftsunterkuenfte_web.pdf Ebenfalls der Hinweis auf die aktuelle…

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