Besondere Schutzbedarfe
Hilfen und Informationen für Beratende
Zu den besonders schutzbedürftigen Geflüchteten zählen unter anderem Opfer von sexueller Gewalt, Folteropfer und Betroffene von Menschenhandel, aber auch unbegleitete Minderjährige, alleinreisende Frauen, LSBTIQ-Personen sowie Menschen mit Behinderungen und schweren oder chronischen Erkrankungen.
Auf ihre besonderen Situationen muss im Asylverfahren Rücksicht genommen werden. Dies setzt voraus, dass die besondere Schutzbedürftigkeit überhaupt erkannt wird. Erst so können die Verfahren ihrer Situation angepasst, besondere Bedürfnisse bei den Aufnahmebedingungen sowie z.B. ein Therapiebedarf ermittelt und die nötige spezialisierte Betreuung und Behandlung eingeleitet werden.
Die folgende Informations- und Linksammlung bietet Informationen, Beratungshilfen und Anlaufstellen zu besonderen Schutzbedarfen, deren Bedeutung im Asylverfahren, zu Identfizierung und Gewaltschutz. Die nachfolgenden Beiträge sind nach geläufigen Einzelbedarfen geordnet. Im konkreten Fall sind viele Menschen jedoch nicht nur einer Kategorie zuzuordnen und die einzelnen besonderen Bedarfe nicht immer klar voneinander trennbar. Eine intersektionale Perspektive ist daher dringend von Nöten.
Materialien zu besonderen Schutzbedarfen
Informationen zu Personengruppen mit besonderem Schutzbedarf
Aktuelle Meldungen zum Thema besondere Schutzbedarfe
[Mehrsprachiges Factsheet] Geschlechtsspezifische Verfolgung als besonderer Schutzbedarf im Asylverfahren
Brutale Abschiebung von Mutter mit Kindern aus Erstaufnahmeeinrichtung für besonders schutzbedürftige Personen nach Rumänien
[Pressemitteilung] Geplante Gesetzesänderung und Hausordnung in Geflüchtetenunterkünften sind rechtswidrig
[Rechtsgutachten] zur Hausordnung in Landeserstaufnahmeeinrichtungen Sachsen-Anhalts
[Stellungnahme] zum Gesetzentwurf zur Änderung des Aufnahmegesetzes
Die gesammelten Informationen wurden durch das Projekt SENSA aufbereitet und zur Verfügung gestellt. Das Projekt wird kofinanziert von der Europäischen Union (AMIF), vom Land Sachsen-Anhalt, dem Freistaat Thüringen und der UNO Flüchtlingshilfe.



