Bewerbung auf Projektstelle

Stellen­ausschreibung
für eine Projektmitarbeiter*in

à 20 Wochenstunden in Halle

für das Projekt „Right of Residence – Teilhabe durch Netzwerkbildung, Qualifizierung und Informationen zu Bleiberechten“

zum 01.05.2023

Der Flüchtlingsrat Sachsen-Anhalt e.V. arbeitet seit 1994 als Interessenvertretung geflüchteter Menschen mit dem Ziel, ihre Rechte zu stärken und Lebensbedingungen zu verbessern.

Das Ziel von „Right of Residence“ ist es, Menschen mit Duldung, Migrations- und Fluchterfahrungen Wege und Möglichkeiten zur Sicherung des Aufenthalts zu zeigen. Das Projekt soll sie bestärken, gemeinsam und selbstorganisiert für ihre Rechte einzutreten.

Regionale Schwerpunkte: Halle, Salzlandkreis

Folgende Aufgaben und Tätigkeiten erwarten Sie:

  • Organisation und Durchführung von mehrsprachigen Vernetzungstreffen und Seminaren;
  • Entwicklung neuer Formate zum Erreichen der Zielgruppe;
  • Erstellung und Aktualisierung von mehrsprachigen Informationsmaterialien zu Bleiberechten, Umgang mit Behörden, Diskriminierung und Selbstorganisierung;
  • Recherche zur rechtlichen Lage und Möglichkeiten der Aufenthaltssicherung;
  • Interessenvertretung bei Landes- und kommunalen Behörden;
  • Mitwirken in Teamsitzungen, Supervision und am Organisationsentwicklungsprozess;
  • Verantwortung für die Durchführung des Projektes (Abwicklung des Projekts, Verwendung der Finanzmittel, Absprachen mit Fördermittelgebenden, Koordinierung der Honorarkräfte, u.a.);
  • Verweisberatung;
  • Empowerment und Unterstützung von Selbstorganisierung.

Von Bewerber*innen wünschen wir uns:

  • Sensibilität im Umgang mit Diskriminierungserfahrungen;
  • (Fach-)Hochschulabschluss im sozialen oder geistes-, sozial-, politikwissenschaftlichen oder pädagogischen Bereich oder vergleichbare Qualifikation;
  • Erfahrung in der Beratung oder Unterstützung von Personen mit Fluchterfahrung (Berufserfahrung oder im Ehrenamt);
  • Offenheit und Empathie;
  • sehr gute Deutschkenntnisse (c1-c2) und gute Kenntnisse in mindestens einer relevanten Sprache, zum Beispiel Englisch, Französisch, Dari/Farsi, Arabisch (schriftliche Nachweise sind nicht erforderlich);
  • Interesse an der Kommunikation oder Zusammenarbeit mit verschiedenen Zielgruppen: Behörden, Berater*innen, unterstützenden und geflüchteten Menschen;
  • Interesse an der Arbeit des Flüchtlingsrat Sachsen-Anhalt und Teilen der politischen Ziele der Organisation;
  • Freude an der Arbeit im Team;
  • persönliches Engagement und Eigenverantwortlichkeit, selbstständiges Arbeiten;
  • Erfahrung in der Projektentwicklung.

Hilfreich sind außerdem:

  • Erfahrung in und/oder Interesse an den Themen Asyl- und Aufenthaltsrecht, Exil, Migration, Diskriminierung bzw. die Bereitschaft sich diese anzueignen;
  • Spaß am Zugfahren;
  • Kenntnisse über selbstorganisierte Initiativen und andere Organisationen in Sachsen-Anhalt;
  • Bereitschaft zu einem selbstreflektierten Umgang mit eigenen Privilegien und Grenzen.

Unser Angebot:

  • Der Arbeitsort ist Halle.
  • Die Arbeitszeit sind 20 Wochenstunden.
  • Flexible Arbeitszeiten.
  • Ein solidarisches und achtsames Team mit dem Anspruch, möglichst hierarchiearm zu arbeiten.
  • Einbindung in die Team- und Vereinsstrukturen, u.a. in die aktuelle Organisationsentwicklung.
  • Die Stelle ist durch die Projektlaufzeit voraussichtlich befristet bis 31.08.2024.
  • Die Bezahlung erfolgt in Anlehnung an den Tarifvertrag für den Öffentlichen Dienst der Länder TV-L. Die Eingruppierung und Bezahlung erfolgt je nach Qualifikation und Erfahrung in dem Arbeitsbereich, höchstens in TV-L 11. Für die 20h-Stelle kann ein Jahresgehalt abhängig von Ihrer Qualifikation und Erfahrungen bis zu 23.500 € (Jahresbrutto) gezahlt werden.
  • Die Aufgaben werden gemeinsam von zwei Projektmitarbeitenden aufgeteilt und gestaltet sowie von einem Verwaltungsmitarbeiter unterstützt.
  • Der Arbeitsplatz ist noch nicht barrierefrei: auf dem Weg zum Fahrstuhl ist eine Stufe zu überwinden. Wir bemühen uns um einen uneingeschränkter Zugang.
  • Sie haben die Möglichkeit zu regelmäßiger Einzel-, sowie Teamsupervision und Weiterbildung.

Der Flüchtlingsrat Sachsen-Anhalt e.V. fördert aktiv die Gleichstellung aller Mitarbeitenden. Das ehren- und hauptamtliche Team des Flüchtlingsrat befindet sich parallel zur Projektarbeit in einem Prozess der kritischen Auseinandersetzung mit Privilegien und Empowerment-Prozessen.

Wir möchten Menschen, die Diskriminierung erfahren, ausdrücklich ermutigen, sich zu bewerben.

Einige Menschen, die beim Flüchtlingsrat arbeiten, haben eigene Flucht- oder Migrationserfahrungen. Viele Menschen, die beim Flüchtlingsrat arbeiten, sind in Bezug auf die meisten Diskriminierungsformen privilegiert. Viele sind weiß, viele haben studiert, sind cis-geschlechtlich, überwiegend heterosexuell, werden nicht behindert und etwa die Hälfte kommt aus abgesicherten finanziellen Verhältnissen. Von den in Deutschland aufgewachsenen Mitarbeitenden sind jeweils ca. 50% in den sogenannten „ostdeutschen“ und ca. 50% in den sogenannten „westdeutschen“ Bundesländern sozialisiert.
Seit mehreren Jahren sind wir in einem professionell begleiteten, selbstkritischen und langfristigen Lernprozess über gesellschaftliche Diskriminierungen und Privilegien. Dieser hat zum Ziel, einen inklusiven, offenen und diskriminierungssensiblen Raum zu schaffen und hat schon Menschen mit unterschiedlichen Erfahrungen zu uns gebracht.

Wir freuen uns vor allem über Bewerbungen von Menschen, die mit ihren Erfahrungen und Perspektiven zur Diversität unseres Teams beitragen und die Organisation entsprechend mitgestalten möchten.

Für die Bewerbung nutzen wir ein Online-Formular, um den Bewerbungsprozess möglichst fair zu gestalten. Bitte  füllen Sie das Formular bis zum 20.04.23, 12:00 Uhr, mit Ihren Antworten aus.

Für Rückfragen steht Ihnen Mariya Kargar (Tel: 017655757873) zur Verfügung.

Wir freuen uns auf Ihre Bewerbung!

Das Team und der Vorstand des Flüchtlingsrat Sachsen-Anhalt e.V.

Online-Bewerbung

Wie schön, dass Sie hierher gefunden und Interesse an der Mitarbeit bei uns haben.

Wir möchten Sie einladen, die untenstehenden Punkte auszufüllen und an entsprechender Stelle folgende Dokumente hochzuladen, sofern Ihnen diese vorliegen:

  • Nachweise über Mitarbeit in Projekten oder Gruppen,
  • Nachweise über Weiterbildungen oder besuchte Kurse/ Seminare/ Workshops,
  • Nachweise über Sprachkenntnisse,
  • Nachweise über Berufs- und Bildungsabschlüsse bzw. über Berufserfahrungen.

Sollten Sie kein Dokument oder Nachweis haben, freuen wir uns dennoch über eine Auflistung in dem jeweiligen Feld.

Falls Sie Fragen haben, können Sie uns diese an mariya.kargar@fluechtlingsrat-lsa.de stellen.

Viel Spaß beim Ausfüllen!

Bewerbungsformular

Jetzt bewerben für 20 - 40 Wochenstunden als Projektmitarbeiter*in im neuen Projekt "CAST: ChancenAufenthalt in Sachsen-AnhalT. Expert*innenrat zu Bleiberechten regional realisieren und Zukunft der Regionen gestalten" (Start: 1.10.23)

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Sprachkenntnisse

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Bildungsabschlüsse

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Offene Fragen

Bitte beantworten Sie mindestens eine der beiden folgenden Fragen.

Können Sie sich (siehe Ausschreibung) eine Übernahme der 13 Wochenstunden als Koordinator*in des Runden Tisches für Zuwanderung und Integration, gegen Rassismus zusätzlich zur hier ausgeschriebenen Stelle im CAST-Projekt vorstellen?

Was möchten Sie uns sonst gerne noch mitteilen?

Datenschutzhinweis:

Der Flüchtlingsrat Sachsen-Anhalt e.V. erhebt und verarbeitet die personenbezogenen Daten von Bewerber*innen zum Zwecke der Abwicklung des Bewerbungsverfahrens. Die Verarbeitung erfolgt auch auf elektronischem Wege. Schließt der Flüchtlingsrat Sachsen-Anhalt e.V. einen Anstellungsvertrag mit einer*m Bewerber*in, werden die übermittelten Daten zum Zwecke der Abwicklung des Beschäftigungsverhältnisses unter Beachtung der gesetzlichen Vorschriften gespeichert. Wird kein Anstellungsvertrag mit der*m Bewerber*in geschlossen, so werden die Bewerbungsunterlagen spätestens zwei Monate nach Bekanntgabe der Absageentscheidung gelöscht, sofern einer Löschung keine sonstigen berechtigten Interessen des Flüchtlingsrat Sachsen-Anhalt e.V. entgegenstehen. Sonstiges berechtigtes Interesse in diesem Sinne ist beispielsweise eine Beweispflicht in einem Verfahren nach dem Allg. Gleichbehandlungsgesetz.