Flüchtlingsrat Newsletter 01/21

Liebe Newsletterabonnent*innen,

nach einer mehrmonatigen Pause gibt es nun wieder regelmäßig (monatlich) einen Newsletter vom Flüchtlingsrat Sachsen-Anhalt.
Noch immer findet das öffentliche Leben sehr eingeschränkt statt. Dennoch konnten wir den Newsletter wieder mit interessanten Informationen, Arbeitshilfen und auch vielen Online-Veranstaltungen, -Seminaren und -Tagungen füllen. Wir wünschen Ihnen und Euch viel Freude beim Lesen und freuen uns über Hinweise und Anregungen an news@fluechtlingsrat-lsa.de

Für die An- und Abmeldung siehe fluechtlingsrat-lsa.de/infoservice-anmeldung/

Veranstaltungen

25.-31. Januar online: Denken ohne Geländer

Rund um den 27. Januar, den Tag der Befreiung von Auschwitz, lädt ein vielfältiges Programm zu einer Woche des Erinnerns und des Denkens ohne Geländer ein. Filme, Lesungen, Ausstellungen, Vorträge und Workshops regen dazu an, ins Gespräch über Toleranz, den Umgang mit Gewalt und Wege des Miteinanders in der Gesellschaft zu kommen.

In diesem Jahr gehen die Veranstaltungen online, und das in zweifacher Hinsicht. Erstmals können das aktuelle Programm und die Programme der Vorjahre auf einer neu entstandenen Homepage eingesehen werden. Unter www.denken-ohne-gelaender.de können Interessierte sowohl in einer Galerie stöbern als auch aktuelle Entwicklungen zum Umgang mit Antisemitismus in der Region und in Sachsen-Anhalt finden.

Fast alle Veranstaltungen vom 25. bis 31. Januar werden online angeboten, eine Ausstellung wird verschoben. Den Kooperationspartnern war es wichtig, dass die Veranstaltungen möglichst nicht ausfallen. Auch wenn eine persönliche Begegnung und dadurch lebendige Gesprächsrunden nicht leicht digital zu ersetzten sind, sollten doch die Themen aufrechterhalten und zur Diskussion gestellt werden. Für alle Angebote müssen sich die digitalen Besucher mit einer E-Mail-Adresse bei den jeweils angegebenen Stellen anmelden. Das Programm gibt es nach wie vor auch in Papierform (siehe PDF anbei). Es liegt an der Theaterkasse sowie an anderen Informationsstellen der Hansestadt Stendal und der Altmark aus.

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1. Februar online: Verstoß gegen die Menschenwürde? Diskussion zu Sanktionen im SGB II und AsylbLG

1.2.2021 | 18:00 – 19:30 Uhr | via Zoom

Die Goethe Law Clinic Frankfurt lädt dazu ein, mit ausgewählten Referent*innen über das komplexe Thema der Sanktionen im SGB II und AsylbLG zu diskutieren. Anlass für die Veranstaltung ist die breit geführte Debatte über die Verfassungsmäßigkeit des § 1a AsylbLG, die nach dem Urteil des BVerfG 2019 zu den Hartz-IV-Sanktionen im SGB II neuen Aufwind erfahren hat.
Während Prof. Dr. Gerhard Bäcker zu Beginn der Veranstaltung aus einer soziologischen Perspektive das Instrument der Sanktionen einordnen und beurteilen wird, erläutert die BVRin Prof. Dr. Astrid Wallrabenstein das 2019 ergangene Urteil des BVerfG zu den Hartz-IV-Sanktionen im SGB II. Daran anschließend wird Dr. Elias Bender aus der Perspektive des Vollzugs des AsylbLG die Leistungskürzungen des § 1a AsylbLG erläutern und eine Einschätzung zur Verfassungsmäßigkeit der Regelung abgeben.
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5. Februar online: Gesundheitsversorgung in den Aufnahmeeinrichtungen

5.2.2021 | 14-16:30 Uhr | via Zoom

„An Gesundheit und Freiheit darf man nicht sparen“ –
Zur Gesundheitsversorgung in den Aufnahmeeinrichtungen nicht nur in Zeiten der Pandemie

Die ursprünglich für November geplante Veranstaltung wird nun am 5. Februar 2021 von 14-16:30 Uhr über die Plattform Zoom nachgeholt.

Anmeldungen werden noch unter info@ntfn.de entgegen genommen.

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Bildung

28. Januar: Online-Seminar: Einführung in rechtliche Grundlagen für Zugewanderte / Zugang zum Arbeitsmarkt

28.1.2021 | 9:30 – 12:00 Uhr

Am 28. Januar 2021 bietet ZEMIGRA für alle Interessierten ein Online-Seminar zu den rechtlichen Grundlagen für Zugewanderte sowie dem Zugang zum Arbeitsmarkt für Geflüchtete und Migrant/-innen an.
Sie können sich per Mail an zemigra(at)ebg.de bis zum 27.01.2021 anmelden. Nach der Anmeldung erhalten Sie dann eine Einladung mit dem Zugangslink.

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9.-10. Februar: Online-Fortbildung: Interkulturelle Kompetenz, Gerechtigkeit und Teilhabe in der Gesellschaft der Vielfalt

9.-10.02.2021 | via Zoom

Gelingende Kommunikation in einer vielfältigen Gesellschaft setzt interkulturelle Kompetenzen und Wissen über bestehende Dominanz- und Anerkennungsverhältnisse voraus. Oftmals wird bei Irritationen in Konfliktmomenten in interkulturellen Settings die „andere Kultur“, „kulturelle Unterschiede“ etc. verantwortlich gemacht. Doch ist das tatsächlich DIE Ursache? Verschiedene Sozialwissenschaftler_innen und Migrationsforschende machen seit langem auf den Brandherd „Ungleichheitsverhältnisse“ aufmerksam. Darauf schauen wir in diesem Seminar. Und das bringen Sie bitte mit: Freude am Perspektivenwechsel, Mut zur Selbstreflexion und Neugierde auf eine kritische Auseinandersetzung mit Mehrheits- und Minderheitenverhältnissen.

Zum Programm

 

11. Februar: Online-Seminar zum Fachkräfteeinwanderungsgesetz

11.02.2021 | 10:00 – 11:30

Beschreibung: Am 11.02.2021 bietet ZEMIGRA für alle Interessierte ein Online-Seminar zum Fachkräfteeinwanderungsgesetz an. Welche Regelungen damit getroffen werden und welche Personen dieses Gesetz nutzen können.

Interessierte können sich per Mail an zemigra@ebg.de bis zum 10.02.2021 anmelden. Im Anschluss erhalten alle Interessierte eine Einladung mit dem Zugangslink.

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19. und 20. Februar online: Vorbereitungstagung zur Interkulturellen Woche

Die bundesweite Vorbereitungstagung zur Interkulturellen Woche findet am 19. und 20. Februar 2021 als komplett digitale Veranstaltung statt. Die Anmeldung ist ab sofort möglich. Weitere Informationen zu Referierenden und Arbeitsgruppen sowie das ständig aktualisierte Programm finden Sie hier.

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Kampagnen und Aufrufe

Aufruf: „Lipa: grausame Folge der europäischen Abschottungspolitik. Evakuierung und Aufnahme jetzt!“

Auf Initiative der Balkanbrücke, Seebrücke und PRO ASYL fordert ein Bündnis aus rund 140 zivilgesellschaftlichen Organisationen und Initiativen die sofortige Evakuierung und Aufnahme der Schutzsuchenden in Bosnien-Herzegowina. Die Bundesregierung darf der humanitären Krise vor den Toren der EU nicht länger tatenlos zusehen.

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PRO ASYL: Petition an die EU-Abgeordneten: Nein zum New Pact

Die aktuelle Situation in Bosnien macht noch einmal deutlich, wohin die Abschottungspolitik der EU führt: Zu Elendslagern und humanitären Katastrophen. Wir sagen deshalb Nein zum New Pact, Nein zu einem Europa der Haftlager! Aufgrund der Corona-Pandemie konnten wir die Unterschriften noch nicht übergeben, wir freuen uns also darüber, wenn ihr weiterhin unterzeichnet, die Aktion an Freunde weiterleitet oder unsere Broschüre dazu bestellt.

Petition unterschreiben

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Informationen und Arbeitshilfen

Gutachten: Lebensmittelgutscheine als Sanktionsinstrument im AsylbLG
von Dr. Simone Emmert und Dipl. Iur. RA Oliver Wolf

Das deutsche Migrationsrecht kennt eine Fülle von Regelungen, welche an die Erfüllung sog. Mitwirkungspflichten von Ausländer*innen im aufenthalts- und asylrechtlichen Verfahren anknüpfen. Mit diesen Verpflichtungen und insbesondere deren (Nicht-)Erfüllung verbindet das deutsche Recht negative Rechtsfolgen, wie etwa die Einschränkung von Sozialleistungen,
und hier insbesondere die zunehmend auf kommunaler Ebene auftretende Verwaltungspraxis der Ausgabe von (Lebensmittel-)Wertgutscheinen durch die zuständigen Behörden (Sozialämter/Ausländerbehörden). Das Gutachten „Lebensmittelgutscheine als Sanktionierungsinstrument im AsylbLG“ widmet sich der Frage der Rechtmäßigkeit der Gutscheinvergabe als Sanktionierungsmaßnahme.

Zum Gutachten

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Arbeitshilfe: Mindesteinkommen und Sicherung des Lebensunterhalts bei Aufenthalten zu Bildungs- und Erwerbszwecken

In der Regel wird für die Erteilung und Verlängerung eines Aufenthaltstitels vorausgesetzt, dass der Lebensunterhalt gesichert ist. Dies gilt insbesondere für die Aufenthaltstitel nach Kapitel 2, Abschnitt 3 und 4 des Aufenthaltsgesetzes (das sind die Aufenthalte zum Zwecke einer Ausbildung, eines Studiums oder der Erwerbstätigkeit). In manchen Fällen werden bestimmte Mindesteinkommen gefordert. Dies gilt vor allem für die Blaue Karte-EU sowie bei einigen Aufenthaltserlaubnissen zum Zwecke einer Erwerbstätigkeit für Personen, die bereits über 44 Jahre alt sind. In anderen Fällen ist das geforderte Mindesteinkommen abhängig von der individuellen Lebenssituation (z. B. von der Höhe der individuellen Unterkunftskosten) oder von vorgegebenen unterschiedlich hohen Richtwerten.

Da es somit sehr unterschiedliche Werte für die jeweils geforderten Mindesteinkommen bzw. die Prüfung der Lebensunterhaltssicherung gibt, soll die vorliegende Arbeitshilfe des IQ Netzwerks Niedersachsen hierzu Hilfestellung geben: In einem ersten Teil wird für die jeweiligen Aufenthaltstitel eine Orientierung über das geforderte Mindesteinkommen gegeben. In einem zweiten Teil gibt die Arbeitshilfe ergänzende Hinweise zu den Grundlagen der Berechnung und speziellen – zum Teil auch strittigen – Auslegungsfragen.

Wie es bei tabellarischen Übersichten nicht zu vermeiden ist, bietet auch diese Arbeitshilfe nur einen groben Orientierungsrahmen und ersetzt keinesfalls eine individuelle Prüfung. Zudem kann es unterschiedliche Auslegungen des geltenden Rechts und der Rechtsprechung geben.

Zur Arbeitshilfe (Januar 2021)

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Positionspapier des Deutschen Städtetages: Geduldete Personen – Herausforderungen der Städte

In diesem Papier finden sich viele Aussagen, Positionen und Forderungen, die auch von den Flüchtlingsräten und den Wohlfahrtsverbänden immer wieder vertreten werden. Insbesondere zieht sich durch das gesamte Papier die Forderung nach der Öffnung der Integrationskurse unabhängig vom Aufenthaltsstatus und einer vermeintlichen Bleibeperspektive.

Hier ein paar Auszüge:

Es bedarf daher Angebote, die sich auch an Geduldete richten, eventuell auch einer Öffnung der bestehenden Regelangebote. Die Städte halten eine „Grundversorgung“ von Geduldeten mit alltagsstrukturierenden Angeboten für notwendig, besser noch ist der Zugang für alle zu Bildung und Beschäftigung.“ (S. 7)

Die Anwendungszahlen der bestehenden Bleiberechtsregelungen (§§ 25 a und 25 b AufenthG) bleiben weit hinter den Erwartungen zurück und damit die Problematik der langjährigen Kettenduldungen bestehen. Dies liegt an verschiedenen Faktoren. In den Fällen, in denen es aus verschiedenen Gründen nicht gelungen ist, einen geduldeten Menschen nach einem mehrjährigen Aufenthalt in ein Bleiberecht zu bringen oder eine Ausreisepflicht durchzusetzen, muss es weitere gesetzliche Wege geben, Bleiberechtsperspektiven zu ermöglichen. Die überwiegende Sicherung des Lebensunterhalts kann problematisch sein, da manche Geduldete aufgrund fehlender Berufsausbildung, Berufserfahrung oder fehlender Arbeitserlaubnis über wenig Einkommen verfügen. Auch der Nachweis des notwendigen Sprachniveaus stellt für manche langfristig Geduldete eine Hürde dar. Hier sollten Geduldeten, die ansonsten die Anforderungen erfüllen und sich nachweislich um Integration bemühen, durch eine Erweiterung der Anforderungen eine Bleiberechtsperspektive eröffnet werden. Zudem müssen die Städte die ihnen eingeräumten Handlungsspielräume der Bleiberechtsregelungen nutzen.“

Zum Positionspapier

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18-Monatsfrist bei Kirchenasyl nun endgültig gekippt

Das BAMF hat sein Merkblatt, in dem es aus seiner Sicht das Kirchenasylprozedere beschreibt, aktualisiert.
Für die Praxis von besonderer Bedeutung ist folgende Passage:
„Die Durchführung eines Kirchenasylverfahrens hat keinen Einfluss auf die ursprüngliche Überstellungsfrist.“ Das bedeutet, dass im offenen Kirchenasyl die 18 Monatsfrist entsprechend der Rechtsprechung des BVerwG auch nach Ablehnung des Dossiers nicht mehr angewandt wird.

Zum Merkblatt

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Pro Asyl: Asylzahlen 2020 zeigen: Deutschland hat Platz!

Die Abschottungspolitik der EU hinterlässt ihre Spuren: Die Zahl der Erstasylanträge beim Bundesamt für Migration und Flüchtlinge (BAMF) war 2020 so niedrig wie seit 2012 nicht mehr. Statt die eigene Ablehnungspraxis zu überprüfen, die tausendfach fehlerhafte Entscheide produziert, hat das BAMF hunderttausende Widerrufsverfahren eingeleitet.

Zum Artikel

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Mehrsprachige Aufklärungsmaterial des Robert Koch Instituts zur Covid-19 Impfung

Zum mehrsprachigen Aufklärungsblatt

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Stellenausschreibungen und Förderungen

Berater*in für das „Regionale Beratungsteam gegen Rechtsextremismus Sachsen-Anhalt“, Miteinander e.V.

Miteinander e.V. sucht für das „Regionale Beratungsteam gegen Rechtsextremismus Sachsen-Anhalt“ eine*n Berater*in. Vorbehaltlich einer Förderung ist ab dem 15.03.2021 eine Teilzeitstelle mit 30 Wochenstunden zu besetzen. Der Arbeitsort ist Magdeburg. Die Vergütung erfolgt in Anlehnung an TV-L EG 10. Die Stelle ist zunächst bis zum 31. Dezember 2021 befristet. Eine Weiterbeschäftigung wird angestrebt. Bewerbungsschluss ist der 19.02.2021. Weitere Informationen entnehmen Sie bitte der Ausschreibung.

Zur Ausschreibung

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Willkommen in Halle – Engagiert für Integration: Zwei Plätze im Bundesfreiwilligendienst

Das Teilprojekt „Paten und Lotsen“ hat ab Mitte März/Anfang April zwei Plätze für BFDler/innen frei. Ein Platz ist für eine arabischsprachige Frau ab 27 mit sehr guten Deutschkenntnissen, ein weiterer Platz für eine/npersischsprachige/n Freiwillige/n ab 27 Jahren mit sehr guten Deutschkenntnissen.

Die Details entnehmen Sie bitte den Auschreibungen im Anhang. Den Ausschreibungen hängt ein Interessent/innenbogen an. Dieser sollte sorgsam ausgefüllt an die angegebenen Kontaktdaten gesandt werden, gerne auch per E-Mail.

Zur Ausschreibung Persisch
Zur Ausschreibung arabischsprachige Frau

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Förderung: Robert Bosch Stiftung – Einwanderungsgesellschaft

Im Rahmen des Fördergebiets Globale Fragen befasst sich die Robert Bosch Stiftung mit der Frage, wie gutes Zusammenleben in der Einwanderungsgesellschaft gestaltet werden kann. Wir sind davon überzeugt, dass hierbei Bedarfe und Perspektiven aller gesellschaftlichen Gruppen berücksichtigt werden müssen – die von Menschen mit eigener, familiärer und ohne Migrationsgeschichte.

Gesucht werden Kooperationspartner:innen für die gemeinsame Entwicklung und Durchführung eines Programms zur Förderung gleichberechtigter Teilhabe in der Einwanderungsgesellschaft.

[..] Sie sind eine gemeinnützige Organisation und haben Expertise zu Fragen der Einwanderungsgesellschaft, rassistischer Diskriminierung sowie Empowerment? Sie engagieren sich in diesem Themenfeld und sind im Projektmanagement versiert? Dann melden Sie sich bei uns.

Einreichungsschluss: 1. Februar 2021

Weiterführende Informationen

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Meinungen und Meldungen

Zustände im Flüchtlingslager Kara Tepe: Unsere verlorene Unschuld. Ein Kommentar von Sieglinde Geisel, Deutschlandfunk Kultur

Washington und Pandemie – das sind die Themen dieser Tage. Die katastrophale Situation in Flüchtlingslagern gerät aus dem Blick. Zumal die Berichterstattung behindert wird. Doch sage keiner, er habe nichts gewusst, mahnt Publizistin Sieglinde Geisel.

Zum Beitrag

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Koloniale Bezüge bei der Entstehung der Genfer Flüchtlingskonvention von 1951 – Osnabrücker Migrationsforscherin nimmt Stellung zum völkerrechtlichen Schutz der Flüchtlinge

In diesem Jahr feiert das Abkommen über die Rechtsstellung der Flüchtlinge 70jähriges Jubiläum. Die sogenannte Genfer Flüchtlingskonvention wurde 1951 verabschiedet und regelt seither völkerrechtlich den Schutz von Flüchtlingen. Seine Verabschiedung wird in der Forschung vorrangig mit den Folgen des Zweiten Weltkriegs und den frühen Auswirkungen des Kalten Krieges verknüpft. Doch welche Rolle hatte der Kolonialismus? Mit dieser Frage beschäftigt sich Prof. Dr. Ulrike Krause vom Institut für Migrationsforschung und Interkulturelle Studien () der Universität Osnabrück in einem aktuellen Aufsatz im Journal of International Relations and Development.

Zur Pressemeldung

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Die Informationen sind vom Projekt »Fachstelle Flucht und Asyl« bereit gestellt. Das Projekt wird gefördert durch:



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