Informationen zur Mitwirkungspflichten bei der Passbeschaffung

Eine Zusammenstellung relevanter Informationen zur Mitwirkungspflicht bei der Passbeschaffung ist zu finden unter: www.fluechtlingshelfer.info 
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Informationen zur Mitwirkungspflichten bei der Passbeschaffung

[Auszug aus: https://fluechtlingshelfer.info/start/detail-start/news/informationen-zur-mitwirkungspflichten-bei-der-passbeschaffung/
Zuletzt aktualisiert am: 19.03.2018 Asylverfahren und Aufenthaltsrecht]

Sowohl Ausländerbehörden als auch das BAMF fordern in vielen Fällen Geflüchtete auf, sich bei der Botschaft ihres Herkunftsstaats einen Pass zu beantragen. In machen Fällen drohen die Behörden mit Sanktionen.

Wer etwa eine Aufenthaltserlaubnis beantragt oder verlängern will, eine Arbeitserlaubnis der Ausländerbehörde braucht oder eine Duldung ausstellen lassen will, kann unter Umständen von der Ausländerbehörde aufgefordert werden, sich gültige Papiere des Herkunftslandes zu besorgen. Auch das Bundesamt für Migration und Flüchtlinge (BAMF) kann Schutzsuchende unter Umständen auffordern, sich Identitätsdokumente des Herkunftslandes zu besorgen.

Einen Teil der Schutzsuchenden stellt dies vor Probleme – etwa weil Pässe bei der Botschaft des Herkunftslandes nur gegen hohe Gebühren oder Schmiergelder zu haben sind, weil sie die Behörden ihres Herkunftsstaates fürchten, da sie sich von diesem verfolgt sehen, oder weil sie aus politischen Gründen die Kontaktaufnahme mit der Botschaft ihres Herkunftsstaats vermeiden möchten.

Geflüchtete können der Aufforderung zur Passbeschaffung widersprechen und begründen, warum sie diese für Unzumutbar halten. Hierzu sollten sich Geflüchtete und ihre Unterstützer*innen idealerweise professionelle Beratung einer unabhängigen Beratungsstelle oder rechtsanwaltliche Beratung hinzuziehen. Die folgenden Informationen dienen einer ersten Einschätzung. Sie können eine individuelle Beratung nicht ersetzen!

*Exkurs: Unaufgeforderte Passbeschaffung kann zu Verlust des Schutzstatus führen!*

Wichtig zu wissen ist, dass Ausländerbehörden oder auch das BAMF Geflüchtete zwar auffordern können, sich bei der Botschaft ihres Herkunftslandes Papiere zu besorgen, dass aber ein unaufgeforderter Gang zur Botschaft unter Umständen dazu führen kann, dass der Schutzstatus des Betroffenen erlischt oder sein Asylgesuch abgelehnt wird. Hintergrund ist, dass unter Umständen angenommen wird, wer sich an die Behörden des Herkunftsstaates wende, könne nicht glaubhaft machen, von diesem verfolgt zu werden. Mündliche Aufforderungen zur Passbeschaffung seitens Behördenmitarbeitenden sollten sich Geflüchtete daher schriftlich geben lassen.

 

Siehe auch das Rechtsgutachten und Infoblätter von Dr. Carsten Hörich und Moritz Putzar-Sattler: https://www.fluechtlingsrat-lsa.de/eigene-publikationen/



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