[FR-LSA] PM Repression statt Integration. Antwort der Landesregierung belegt Ungleichbehandlung und unverhältnismäßigen Zwang bei »Arbeitsgelegenheiten« für Asylbewerber_innen
Pressemitteilung, 05. Juli 2017
Magdeburg. Aus der Antwort der Landesregierung vom 23.06.2017 auf eine kleine Anfrage von Henriette Quade der Fraktion DIE LINKE. geht hervor, dass es bei den sogenannten Arbeitsgelegenheiten für Asylsuchende häufig zu Sanktionen durch die Behörden und auch rechtswidrigen Zwangsanordnungen kommt. Besonders deutlich stechen dabei eine unterschiedliche Anwendung der gesetzlichen Regelungen in den Landkreisen sowie mangelndes Augenmaß bei der Zuweisung zu Arbeitsgelegenheiten sowie Flüchtlingsintegrationsmaßnahmen (FIM) in der Anwendung der §§ 5 und 5a des AsylbLG hervor.
Personen, die Leistungen nach dem Asylbewerberleistungsgesetz (AsylbLG) beziehen, können unter bestimmten Voraussetzungen zu gemeinnützigen Arbeitsgelegenheiten verpflichtet bzw. ihnen diese verweigert werden. Dieses Instrument wurde mit dem Integrationsgesetz im August 2016 zwar um die sogenannten FIMs im Umfang erweitert, die Aufwandsentschädigung allerdings von 1,05 Euro auf 80 Cent gekürzt. Mit dem Arbeitsmarktprogramm „Flüchtlingsintegrationsmaßnahmen“ sollten Asylsuchenden mit gemeinwohlorientierten Beschäftigungsmöglichkeiten eine niedrigschwellige Gelegenheit erhalten, Erfahrungen auf dem Arbeitsmarkt zu sammeln.
Landesweit wurden laut Antwort der Landesregierung in insgesamt 44 Fällen in einem Zeitraum von 18 Monaten (2016 und 2017) Sanktionen erteilt, wenn einer zwangsweise angeordneten Arbeitsmaßnahme nicht entsprochen wurde. Die Sanktionierung erfolgte überproportional oft in einzelnen Landkreisen, allein 25 Mal im Salzlandkreis und 13 Mal im Landkreis Stendal. Aus der Antwort der Landesregierung wird darüber hinaus deutlich, dass die bisher eingelegten Widersprüche zu 100 Prozent erfolgreich und die Sanktionen somit unzulässig waren.
»Die Änderungen durch das Integrationsgesetz wurden mit der besseren Ermöglichung von Teilhabe und Integration begründet. Neben den teilweise sehr begrenzten Aufgabenbereichen bei den Arbeitsstellen stellt sich die Frage, inwiefern mit behördlichem Zwang diese Ziele erfüllt werden sollen. Statt echte Perspektiven auf dem Arbeitsmarkt zu eröffnen, führen die Maßnahmen zur weiteren Prekarisierung«, kritisiert Christine Bölian, Sprecherin des Flüchtlingsrat Sachsen-Anhalt. »Leistungseinschränkung als Sanktion ist darüber hinaus nicht mit Europarecht, Art. 20 der EU Aufnahmerichtlinie (2013/33/EU), vereinbar.«, so Bölian. »Ein Vertrauen in den Rechtsstaat und die Behörden wird durch diese Zwangsmaßnahmen nachhaltig verunmöglicht. Das beste Mittel gegen solche Fehlentscheidungen bleibt, auf Freiwilligkeit zu setzen: Wer eine Arbeitsgelegenheit in Anspruch nehmen möchte, soll dies tun können – Zwangsmaßnahmen im Namen der Integration widersprechen jedoch dem gesetzten Ziel einer Arbeitsmarktintegration,« stellt Christien Bölian fest.
Vor diesem Hintergrund zieht der Flüchtlingsrat Sachsen-Anhalt Bilanz: »Es geht hier um die Beschneidung von Leistungen, die ohnehin schon unterhalb des Existenzminimums liegen.«, erläutert Christine Bölian, vom Flüchtlingsrat. »Gerade weil den kommunalen Behörden ein Ermessensspielraum obliegt, stellt sich die Frage, wieso die rechtlichen Rahmenbedingungen in so vielen Fällen zum Nachteil der Menschen angewendet werden. Das Landesinnenministerium hat die Pflicht dieser Ungleichbehandlung entgegenzuwirken und eine landesweit einheitliche Umsetzung sicherzustellen, notfalls auf Erlasswege.« stellt Bölian heraus. »Wir begrüßen Initiativen wie die Kampagne ›gegen.masznahmen‹, die sich um eine kritische Auseinandersetzung bemühen.«
Pressekontakt: Flüchtlingsrat Sachsen-Anhalt, Christine Bölian, Tel.: 0391 50549613
Kampagne gegen.masznahmen: gegen.masznahmen@riseup.net, https://gegenmasznahmen.noblogs.org/
Die Antwort der Landesregierung auf die Anfrage von Henriette Quade der Fraktion DIE LINKE. hier.