AsylbLG – aktuelle Leistungssätze ab dem 1.1.2017
Das Bundesministerium für Arbeit und Soziales hat aufgrund der Ablehnung des geänderten Gesetzes im Bundesrat folgende Regelung zum Umgang mit dem Asylbewerberleistungsgesetz getroffen.
Die aktuellen Leistungssätze behalten für die Zeit nach dem 1. Januar 2017 ihre Wirksamkeit. Diese ergeben sich aus der Bekanntmachung der Sätze vom 27.10.2015 und aus dem seit 17.03.2016 in Kraft getretenen Gesetz zur Einführung beschleunigter Asylverfahren (sogenanntes „Asylpaket II“ ).
Auch die im Entwurf vorgesehene Regelung eines Freibetrags für Einnahmen aus ehrenamtlicher Tätigkeit werden nicht wirksam werden. Der Freibetrag bei der Anrechnung solcher Einnahmen auf die Leistungen nach dem AsylbLG finden somit keine Berücksichtigung.