mehrsprachiges Infoblatt zur Wohnsitzregelung nach §12a AufenthG
Mit dem neuen Integrationsgesetz wurde die Wohnsitzauflage für anerkannte Flüchtlinge eingeführt.
Sie verpflichtet Flüchtlinge mit Anerkennung bzw. mit Aufenthaltserlaubnis in dem Bundesland zu wohnen,
in dem sie auch während des Asylverfahrens gelebt haben.
In einem mehrsprachigen Blatt haben wir die wichtigsten Informationen in mehreren Sprachen zuammengestellt: