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mehrsprachiges Infoblatt zur Wohnsitzregelung nach §12a AufenthG

27. Oktober 2016

Mit dem neuen Integrationsgesetz wurde die Wohnsitzauflage für anerkannte Flüchtlinge eingeführt.
Sie verpflichtet Flüchtlinge mit Anerkennung bzw. mit Aufenthaltserlaubnis in dem Bundesland zu wohnen,
in dem sie auch während des Asylverfahrens gelebt haben.

In einem mehrsprachigen Blatt haben wir die wichtigsten Informationen in mehreren Sprachen zuammengestellt:

Deutsch

Englisch

Französisch

Arabisch

Farsi

Russisch



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← Landesweites Netzwerktreffen von LGBTIQ-Menschen mit Fluchterfahrungen – „I am what I am! Let`s meet and talk about…being different?“Landeskonferenz “Zusammen Perspektiven gestalten?! unbegleitet – minderjährig – geflüchtet. Ausländische Kinder und Jugendliche in Sachsen-Anhalt” →

Schlagwörter

abschiebung afghanistan antirassismus Arbeit Asylantrag AsylbLG Asylrecht Aufnahme Ausbildung Ausbildungsduldung besondere Schutzbedarfe Besonders Schutzbedürftige bleiberecht Camps Corona COVID-19 Demonstration Dublin duldung Empowerment Erstaufnahme EU flüchtlinge Frauen Gemeinschaftsunterkunft Gewaltschutz Griechenland Halberstadt IMK Innenministerkonferenz LAE Lager Mitwirkungspflicht Quarantäne Queer Rassismus Sachsen-Anhalt Seenotrettung Solidarität UmA UMF umG Unbegleitete Minderjährige Unterbringung ZASt
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