Vorbereitung von Widerrufsverfahren?

[Meldung vom Flüchtlingsrat Niedersachsen]

Vorbereitung von Widerrufsverfahren? BAMF lädt im schriftlichen Verfahren Anerkannte zum Gespräch

Aktuell erhalten syrische Flüchtlinge Einladungen zu einem ‚Gespräch‘ in den Außenstellen des BAMF. In dem Brief heißt es u.a.: „ Sie sind im Jahr 2015 oder 2016 in Deutschland angekommen – zusammen mit mehr als einer Million Schutzsuchender. Im Interesse der Schutzsuchenden wurden für bestimmte Herkunftsländer ergänzend zum regulären Verfahren auch schriftliche Verfahren durchgeführt. Auch Ihr Antrag wurde in einem solchen Verfahren bearbeitet und entschieden.“ Zur Überprüfung bittet das BAMF Personen, welchen im schriftlichen Verfahren ein Schutzstatus zuerkannt wurde, zu einem Gespräch. Die Teilnahme an diesem Gespräch sei freiwillig.

Die Diakonie im Rheinland hat Rechtsberaterinnen um eine rechtliche Einschätzung gebeten. Die Empfehlung lautet ganz eindeutig, dass Betroffene dieser Einladung nicht folgen sollten. Zu befürchten ist, dass solch ein Gespräch bzw. dessen Ergebnis zum Anlass genommen wird, um ein Widerrufsverfahren einzuleiten. Wenn das BAMF ein Widerrufsverfahren einleiten will, dann soll es das auf dem gesetzlich vorgesehenen Wege tun.



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