Mitwirkungspflichten und Sanktionen im Ausländerrecht – Stellungnahme und Rechtsgutachten veröffentlicht

Presseinformation, 15.11.2017

Arbeitsverbote, Einschränkungen der Sozialleistungen, Lebensmittelgutscheine

Flüchtlingsrat veröffentlicht Stellungnahme und Rechtsgutachten zu Mitwirkungspflichten und Sanktionen im asyl- und aufenthaltsrechtlichen Verfahren

Ausländer- und Sozialbehörden machen zunehmend von ausländer- und sozialrechtlichen Sanktionsmöglichkeiten Gebrauch: Arbeitsverbote, Leistungskürzungen, Nichterteilung von Aufenthaltstiteln sind die Folge. Begründet wird das restriktive Verwaltungshandeln in den meisten Fällen mit der mangelnden Mitwirkung bei der Identitätsklärung und Passbeschaffung.

In vielen Fällen können Geflüchtete nicht in dem Maße der Mitwirkungspflicht nachkommen, wie dies von den Behörden gefordert wird. Oftmals haben sie Angst, dadurch an ihrer eigenen Abschiebung mitzuwirken. Wo die Grenzen der Zumutbarkeit liegen, ist umstritten und muss im Einzelfall geprüft werden.

Das von PRO ASYL und dem Flüchtlingsrat in Auftrag gegebene Rechtsgutachten untersucht, welchen Umfang die Mitwirkungspflichten haben und welche Sanktionen unter welchen Voraussetzungen möglich sind. Das Gutachten stellt klar, dass die Behörden umfassende Hinweispflichten haben. Die pauschale Aufforderung, einen Pass zu beschaffen, genügt dabei nicht. Sollten die genannten Sanktionsanforderungen nicht eingehalten werden, können die Betroffenen Rechtsschutz suchen.

In einer Stellungnahme fordert der Flüchtlingsrat verpflichtende Mindeststandards bei der Beurteilung der Mitwirkungspflicht durch die Behörden für mehr Rechtssicherheit und Souveränität für die Betroffenen.

Die am Donnerstag, den 16.11.17, stattfindende kommunalpolitische Gesprächsrunde ist ein guter Anlass für eine Verständigung des Innenministers Holger Stahlknecht mit den Landrät*innen und Oberbürgermeister*innen auf eine menschenwürdige Auslegung der Ermessensspielräume in Fragen der Mitwirkungspflicht. Eine transparente und einheitliche Ermessensbindung, die sich an den selbstgesteckten Zielen der Integration von Menschen in den Arbeitsmarkt messen lassen wird, ist längst überfällig,.

Zur Stellungnahme

Zum Rechtsgutachten und begleitenden Infoblatt

Pressekontakt: Flüchtlingsrat Sachsen-Anhalt – Stefanie Mürbe – Tel.: 0391 50549613

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